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ehem. Benutzer Registriert seit: 27.10.2008
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adaminbaum: Offline
![]() Beitrag Datum: 27.10.2008 Uhrzeit: 16:52 ID: 31074 | Social Bookmarks: Ok, aber das wäre ja erst in einem Jahr. Du meinst, so lange kann man warten? Auch wenn man schon einige Aufträge bearbeitet? |
Social Bookmarks: Hab mich noch mal schlau gemacht. Offenbar muss mal innerhalb eines Monat nach Aufnahme der Tätigkeit einen formlosen Brief an das FA schicken. Diese Seite fand ich recht hilfreich: Ratgeber E-Lancer – 3.1. Startformalitäten Allerdings: "Sofern Sie noch keine laufenden Einnahmen haben, sondern in unregelmäßigen Abständen das ein oder andere Projekt abwickeln und auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, können Sie sich als Freiberufler die Anmeldung sogar ganz sparen. In dem Fall geben Sie Ihren Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) einfach im Rahmen Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung an. Bleibt Ihr "Einnahmeüberschuss" im Jahresverlauf unter 410 Euro, ist noch nicht einmal das nötig: Neben-Einkünfte bis zu dieser Höhe bleiben bei der Einkommensteuer unberücksichtigt." Du brauchst für die Rechnungen aber in jedem Fall eine Steuernummer. Bei mir war das damals alles komplizierter, eine Steuernummer und Gewerbe hatte ich schon etc... Ich muss auch sagen, entgegen der üblichen Vorurteile, bin ich beim FA immer sehr freundlich beraten worden. Allerdings nicht immer kompetent ![]() | |
ehem. Benutzer Registriert seit: 27.10.2008
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adaminbaum: Offline
![]() Beitrag Datum: 27.10.2008 Uhrzeit: 17:16 ID: 31078 | Social Bookmarks: Danke für den Link und deine Anmerkungen! Kannst du noch kurz angeben, wo du das Zitat gefunden hast? Geändert von adaminbaum (27.10.2008 um 17:38 Uhr). |
Social Bookmarks: Ja, klar. Hab ich schlicht vergessen ![]() Den kompletten Artikel gibts hier: Meldepflichten II: Finanz- und Gewerbeamt - Online lernen bei akademie.de | |
ehem. Benutzer Registriert seit: 27.10.2008
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adaminbaum: Offline
![]() Beitrag Datum: 27.10.2008 Uhrzeit: 19:32 ID: 31090 | Social Bookmarks: Super, Dankeschön. |
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