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Beitrag Datum: 11.03.2009 Uhrzeit: 13:08 ID: 33009 | Social Bookmarks: Zitat:
Vorteile des AG sind einfach, dass er nach Auftragslage Kapazitäten flexibler einteilen kann. Ich spreche hier von Klein- und Kleinstbüros, die Archimedes angesprochen hat. | |
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Beitrag Datum: 11.03.2009 Uhrzeit: 13:15 ID: 33010 | Social Bookmarks: PS übrigens ist es schlichtweg falsch zu behaupten, das der Freelancer auf den Taschen der Steuerzahler liegt, denn: - er bezahlt seine Krankenversicherung selbst wie jeder andere auch (hier sogar AN und AG Anteile). - er kann privat eine Arbeitslosenversicherung abschliessen, wenn nicht, gibt es auch kein Geld aus dem Steuertopf - Rente bekommt jeder nur soviel wie er einbezahlt. Bei Architekten zahlen sowieso viele (vor allem Freelancer) in die Kammervorsorge ein, un da musst du einbezahlen, egal ob du Freelancer bist oder nicht. Geld aus dem Steuertopf gibt es auch hier nicht. |
| Social Bookmarks: Zitat:
Bei dem freien Angestellten setze ich natürlich voraus, daß er sein eigenes Arbeitsmaterial (Hardware, Software etc.) und zumindest zeitweise seine eigenen Räumlichkeiten benutzt. Die persönlichen Faktoren wie Steuerklasse, Freibeträge, Altersvorsorge etc. sind natürlich schwer zu berücksichtigen, da zu individuell. Ich halte das Modell von 3-6 Monaten Probezeit mit Bruttogehältern von 1.000 - 1.500 €/Monat für absolut unerfahrene Absolventen (hier 6 Monate Probezeit) und 1.800 - 2.000 €/Monat für Absolventen mit einer gewissen Erfahrung (hier 3 Monate Probezeit) für AN und AG vertretbar und annehmbar. Wenn man sich in dieser Zeit bewährt sind 2.200 - 2.600 € (brutto) nach 6 Monaten sicherlich ein Einsteigergehalt was jeder AG bereit ist zu zahlen. Evtl. sprechen wir nach weiteren 6 Monaten schon Gehältern die noch darüber liegen. Die 3-6 Monate Probezeit zu niedrigeren (Dumping-)Gehältern ist dann schnell vergessen. Man ist als Angestellter jedenfalls sofort besser abgesichert und braucht keine zusätzlichen Investitionen für die (Schein-)Selbständigkeit zu tragen. | ||
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