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dk0815: Offline
Ort: Karlsruhe ![]() Beitrag Datum: 29.01.2009 Uhrzeit: 10:44 ID: 32394 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, an so was hatte ich auch schon gedacht. Bilder könnten z.B. Fotos einer Fassade oder Stahl-Holz-Treppe sein. für die man verantwortlich war oder daran mitgearbeitet hat. Ausschnitte von Werkplänen kann ich mir nichts Richtiges darunter vorstellen, da im Durchschnittsbüro doch eher mit Standarddetails gearbeitet wird, bzw. doch auch Sachen direkt auf der Baustelle besprochen werden, ohne dass sie dann extra gezeichnet werden (Altbausanierung). Die Frage ist halt ob man Sachen die man nicht ganz selbstverantwortlich gemacht hat, überhaupt darstellen kann (Urheberrechte) bzw. kann Fotos / Pläne etc. aus dem Angestelltenverhältnis überhaupt benutzen, oder wäre auch hier eine Absprache nötig ? Wie sieht´s mit theoritischen Arbeiten aus ? z.B. Standortuntersuchungen, Voruntersuchungen für die Stadt / Gemeinde ? Gruss Daniel |
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