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Flo: Offline
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Hochschule/AG: 3D Grafiker ![]() Beitrag Datum: 22.06.2009 Uhrzeit: 15:15 ID: 34180 | Social Bookmarks: Zitat:
1200 Brutto sind eine Frechheit. Diese Klausel verstehe ich so, dass die 40h auch am Abend und oder Wochenende erbracht werden müssen, sollte dies nötig sein. Ich verstehe sie nicht so, dass die Arbeitszeit in die Abendstunden / das Wochenende ausgedehnt werden auch wenn dies vom Arbeitgeber sicherlich so gemeint ist. Grüße, Florian
__________________ Florian von Behr - Blog | |
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt ![]() Beitrag Datum: 22.06.2009 Uhrzeit: 19:01 ID: 34184 | Social Bookmarks: Hallo, die Klausel findet mal in vielen Arbeitsverträgen wieder. Dadurch will sich dein Arbeitgeber absichern, dass du auch mal an Wochenenden und/oder spät abends arbeiten kommst, wenn z.B. kurzfristig eine Projektpräsentation ansteht und dafür noch Unterlagen erstellt werden müssen. Zudem ist das auch eine Frage der Versicherung: Du sollst ja auch bei Unfällen am Arbeitsplatz versichert sein, wenn du einmal am Wochenende im Büro bist, was ja durchaus mal vorkommen kann. Was das Gehalt angeht sehe ich das wie meine Vorschreiber: Mittlerweile sollte man als Absolvent in der Architektur (mit ausreichend Praxierfahrung durch Ferienjob, praktikum etc.) schauen, dass man je nach Tätigkeit ein Brutto von 2.000 - 2.200 € (1.300 - 1.400 € netto) erhält. Reine "Zeichensklaven" bekommen sicherlich weniger. 1.200 € brutto machen ca. 900€ netto aus. Das ist absolut zu wenig. wenn du die Stelle nur als Lückenfüller siehst und dich parallel weiterbewirbst, kann man das sicherlich aber für 3-6 Monate vertreten. |
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endlich perfekte himmel | eiermann1952 | Präsentation & Darstellung | 3 | 26.08.2006 22:26 |