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Heidi 73: Offline


Heidi 73 is on a distinguished road

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Datum: 15.03.2010
Uhrzeit: 11:43
ID: 38271



Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk

#1 (Permalink)
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Hallo Zusammen,

ich habe mich gerade darüber informiert, was ich an Beiträgen an die Architektenkammer zu zahlen habe, wenn ich Mitglied werde.
Die Kammerbeiträge sind ja noch erschwinglich, aber nun habe ich erfahren, dass man automatisch pflichtversichert ist beim Versorgungswerk! Und das geht ganz schön ins Geld! Bei einem Gewinn von nur 20.000 € jährlich, zahle ich schon über 3000 € an das Versorungswerk!
Gibt es da eine Möglichkeit, als Selbständige, NICHT im Versorungswerk zu sein?
Es muß doch auch möglich sein, sich selbst um seine Rente zu kümmern!

Um beruflich weiter zu kommen,an Wettbewerben teizunehmen, benötige ich die Kammermitgliedschaft! Aber die Beiträge zum Versorgungswerk machen mir finanziell den Start extrem schierig! Sieht hier jemand noch andere Möglichkeiten?

Vielen Dank!

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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 15.03.2010
Uhrzeit: 12:38
ID: 38273



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Heidi 73 Beitrag anzeigen
Bei einem Gewinn von nur 20.000 € jährlich, zahle ich schon über 3000 € an das Versorungswerk!

Und wer zahlt später im Alter Deine Versorgung? Unsere Kinder? Die werden sich bedanken.
__________________
Florian Illenberger

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Heidi 73: Offline


Heidi 73 is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 15.03.2010
Uhrzeit: 12:48
ID: 38274



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #3 (Permalink)
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Hallo Florian,

ich habe bereits mehrer Rentenrücklagen angelegt! Es ist nicht so, dass ich nichts machen möchte, aber eine Pflichtversicherung finde ich nicht ok! Ich hatte ja geschrieben, dass ich mich selbst darum kümmern möchte (und ich tue es ja auch bereits!)
Ausserdem muß es ja möglich sein, die Rücklagen nach seinen finaziellen Möglichkeiten selbst zu steuern!
Es gibt ja auch die Möglichkeit Rücklagen durch Investition in Immobilien, etc. zu tätigen!

Ich denke in der heutigen Zeit ist es erforderlich sich unabhängig von irgend welchen Institutionen zu machen! Aber wenn ich dazu verpflichtet werde habe ich keine Chance dazu!

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Datum: 15.03.2010
Uhrzeit: 13:01
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AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #4 (Permalink)
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Ob du als Kammermitglied auch Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk bist, ist in der Satzung der Kammer und/ oder des Versorgungswerkes geregelt.
Lies dir doch diese Satzung mal durch. Soweit ich weiss, kann man am Anfang der Mitgliedschaft geringere Beiträge zahlen. Bin aber angestellt und deshalb kenn ich das nur von Kollegen.

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Datum: 15.03.2010
Uhrzeit: 13:57
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AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #5 (Permalink)
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trotzdem, die 3.000 € kommen schon hin, reduzierter Mindestbeitrag bei uns
sind 243€/Monat.

Mir fällt nur eine Möglichkeit ein das zu umgehen: Baugewerblich tätig sein, das
muss man aber nachweisen.

@heidi: Du bist nicht die Erste, die sich darüber aufregt und das ist auch keine
Spezialität der Architekten. Du wirst Dich damit abfinden müssen, es ist so wie
es ist!

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Datum: 15.03.2010
Uhrzeit: 16:03
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AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #6 (Permalink)
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Hallo Heidi,

Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Ob du als Kammermitglied auch Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk bist, ist in der Satzung der Kammer und/ oder des Versorgungswerkes geregelt.
Lies dir doch diese Satzung mal durch. Soweit ich weiss, kann man am Anfang der Mitgliedschaft geringere Beiträge zahlen. Bin aber angestellt und deshalb kenn ich das nur von Kollegen.
Da die Satzungen/Kammern von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, kann es sein (soweit ich mich noch dunkel erinnere), daß in manchen Ländern keine Versorgungswerkspflicht besteht. Evtl. lohnt sich da ein Wohnsitz-/Arbeitsplatzwechsel für Dich...

Sascha

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Datum: 15.03.2010
Uhrzeit: 16:46
ID: 38282



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #7 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Ob du als Kammermitglied auch Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk bist, ist in der Satzung der Kammer und/ oder des Versorgungswerkes geregelt.
Lies dir doch diese Satzung mal durch. Soweit ich weiss, kann man am Anfang der Mitgliedschaft geringere Beiträge zahlen. Bin aber angestellt und deshalb kenn ich das nur von Kollegen.
Man kann auch als Angestellter Mitglied des Versorgungswerks sein auch ohne Kammermitgliedschaft. Nur eben andersrum offensichtlich nicht.
__________________
Grüße Michael

"Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?"
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Datum: 15.03.2010
Uhrzeit: 20:36
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AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #8 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von mika Beitrag anzeigen
Man kann auch als Angestellter Mitglied des Versorgungswerks sein auch ohne Kammermitgliedschaft. Nur eben andersrum offensichtlich nicht.
Nur "zahlt" man da lediglich das gleiche wie vorher in die BfA ein. Versorgungswerk ohne Architektenkammer geht auch nur in einigen Bundesländern (glaube zB Berlin). Außer natürlich am Anfang des Arbeitslebens, wenn man noch nicht die Vorraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllt hat.

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Datum: 16.03.2010
Uhrzeit: 10:26
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AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #9 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Versorgungswerk ohne Architektenkammer geht auch nur in einigen Bundesländern (glaube zB Berlin).
In Berlin geht es auch nicht. Man kann zwar in der BfA bleiben, muss dann den Pflichtbeitrag in diese einzahlen, dazu aber noch einmal mindestens 20% des jeweiligen Jahreshöchstbeitrages zur Pflichtversicherung bei der BfA als Beitrag an das Versorgungswerk.

Wenn du dich selbstständig machen willst und erstmal wenig Einkommen hast, kannst du dich in Berlin 2 Jahre versicherungsfrei stellen lassen. Natürlich sammelst du in dieser Zeit auch keine Anwartschaften an.

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Datum: 17.03.2010
Uhrzeit: 09:06
ID: 38312



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #10 (Permalink)
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- Als Angestellter kann man sich von der BFA freistellen lassen und bezahlt dann genau diese Beiträge ins Versorgungswerk ein.

- Man kann Beiträge stunden, es gibt beim Versorgungswerk genaue Angaben, wieviel Monate pro Jahr und wie lange man das machen kann.

- die Mindestbeiträge der Kammer legt die Landeskammern fest, die Mindestbeiträge der Versorgungswerke die Werke selbst. Es gibt nicht viele Versorgungswerke. Beim Bayrischen z.B. ist der Mindestsatz knapp unter 150,- pro Monat.

- Die Mitgliedschaft in der Kammer bedeutet eine gewisse Verantwortung, da man eben die Beiträge managen muss. Deswegen hat man ja auch die Vorteile.

Wenn Du lediglich wegen den Wettbewerben darauf aus bist, kannst Du sie ja in Kooperation machen. Die beschränkten Wettbewerbe haben heute sowieso kaum noch alleine eine Kammermitgliedschaft als Kriterium. Meist sind sowieso Mindestumsätze, Büroinfrastruktur oder Referenzen Zulassungskriterien.

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Datum: 17.03.2010
Uhrzeit: 10:31
ID: 38316



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #11 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von noone Beitrag anzeigen
- Als Angestellter kann man sich von der BFA freistellen lassen und bezahlt dann genau diese Beiträge ins Versorgungswerk ein.
Ich kenne nur wenige Angestellte, die freiwillig in das Versorgungswerk eintreten möchte. Vielleicht gibt es Vorteile bei der späteren Rentenhöhe, doch vorher gibt es ja bekanntlich die Einzahlphase und die ist eher mit einer privaten Lebensversicherung vergleichbar. Bei Arbeitslosigkeit müßen die Beiträge weiterbezahlt werden und sie werden nur bis zum gesetzl. Beitrag (von zirka 50,-€) von der Arbeitsagentur übernommen.

Zitat:
Zitat von noone Beitrag anzeigen
- Man kann Beiträge stunden, es gibt beim Versorgungswerk genaue Angaben, wieviel Monate pro Jahr und wie lange man das machen kann.
In den allgemeinen Satzungen der Versorgungswerke sind keine Angaben zur Stundung (Aussetzung) der Beiträge festgeschrieben. Hier ist es, wie bei der Lebensversicherung, von Fall zu Fall vom Werk zu entscheiden, ob es eine Stundung gibt.

Zitat:
Zitat von noone Beitrag anzeigen
- die Mindestbeiträge der Kammer legt die Landeskammern fest, die Mindestbeiträge der Versorgungswerke die Werke selbst. Es gibt nicht viele Versorgungswerke. Beim Bayrischen z.B. ist der Mindestsatz knapp unter 150,- pro Monat.
In der bayerischen Versorgungskammer liegt der Mindestbeitrag bei ungef. 155.- pro Monat. Eine komplette Freistellung in den ersten Jahren der Selbstständigkeit gibt es dort nicht, nur ein nochmals ermäßigten Beitrag.

Zitat:
Zitat von noone Beitrag anzeigen
- Die Mitgliedschaft in der Kammer bedeutet eine gewisse Verantwortung, da man eben die Beiträge managen muss. Deswegen hat man ja auch die Vorteile.
Welche Beiträge muß man in der Kammer managen? Den Jahresbeitrag?
Der wird einmalig im Jahr gezahlt. Dafür bekommt man regelmäßig Informationsbroschüren über das Kammerangebot und das Architektenblatt.

Zitat:
Zitat von noone Beitrag anzeigen
Wenn Du lediglich wegen den Wettbewerben darauf aus bist, kannst Du sie ja in Kooperation machen. Die beschränkten Wettbewerbe haben heute sowieso kaum noch alleine eine Kammermitgliedschaft als Kriterium. Meist sind sowieso Mindestumsätze, Büroinfrastruktur oder Referenzen Zulassungskriterien.
Grundvorraussetzung für die Teilnahme an Wettbewerben ist immer die Kammerzugehörigkeit. Darüberhinaus werden immer mehr beschränkte Bewerbe organisiert, die die genannten weiteren Vorausetzungen verlangen.
Bei einer Zusammenarbeit sind immer alle Teile der Kooperation kammerzugehörigkeitspflichtig. Man kann zwar auch ohne Kammerzugehörigkeit in der Kooperation teilnehmen aber nicht hauptnamentlich als Entwurfsverfasser, sondern ggf. als Mitarbeiter.

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Datum: 17.03.2010
Uhrzeit: 10:43
ID: 38318



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #12 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archiologe Beitrag anzeigen
Ich kenne nur wenige Freiberufliche, die in der Anfangsphase freiwillig in das
Versorgungswerk eintreten möchte...
Mit diesem Beitrag kennst Du einen mehr, und ich kenne sogar Leute, die das
schon vor Eintragung direkt nach dem Diplom gemacht haben.
Zitat:
Grundvorraussetzung für die Teilnahme an Wettbewerben ist immer die
Kammerzugehörigkeit. Darüberhinaus werden immer mehr beschränkte
Bewerbe organisiert, die die genannten Vorausetzungen verlangen.
Bei einer Zusammenarbeit sind immer alle Teile der Kooperation
kammerzugehörigkeitspflichtig. Man kann zwar auch ohne
Kammerzugehörigkeit in der Kooperation teilnehmen aber nicht
hauptnamentlich als Entwurfsverfasser, sondern ggf. als Mitarbeiter.
Diese Aussage ist etwas kniffelig. Der Entwurfsverfasser muss ja eine
Verfassererklärung abgeben, darin sind die Mitwirkenden zu nennen, diese
müssen nicht zwangsläufig kammerzugehörig sein. Wenn wir andere Büros bei
Wettbewerben unterstützen, haben wir eine Abmachung im Innenverhältnis,
dass wir den Wettbewerb in eigenem Namen vermarkten dürfen.
Wir sind zwar in der Kammer, aber das ändert nichts an unserem Status
gegenüber dem Entwurfsverfasser, das wäre nur bei einer Arge der Fall.
In sofern halte ich noones Vorschlag für einen gangbaren Weg.

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Datum: 17.03.2010
Uhrzeit: 11:17
ID: 38319



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #13 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Mit diesem Beitrag kennst Du einen mehr, und ich kenne sogar Leute, die das
schon vor Eintragung direkt nach dem Diplom gemacht haben.
Weil das Versorgungswerk immer noch im Ruf steht, dass man sehr viel raus bekommt. Das hat sich aber in der letzten Zeit geändert. So, wie sich auch die durchschnittlichen Löhne in unserer Branche nach unten bewegt haben.

Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Diese Aussage ist etwas kniffelig. Der Entwurfsverfasser muss ja eine
Verfassererklärung abgeben, darin sind die Mitwirkenden zu nennen, diese
müssen nicht zwangsläufig kammerzugehörig sein. Wenn wir andere Büros bei
Wettbewerben unterstützen, haben wir eine Abmachung im Innenverhältnis,
dass wir den Wettbewerb in eigenem Namen vermarkten dürfen.
Wir sind zwar in der Kammer, aber das ändert nichts an unserem Status
gegenüber dem Entwurfsverfasser, das wäre nur bei einer Arge der Fall.
In sofern halte ich noones Vorschlag für einen gangbaren Weg.
Viele Absolventen haben ja die Idee, wenn ich noch nicht in der Kammer bin und einen Wettbewerb machen will, nehme ich mir einen eingetragenden Architekten zu Hand und mache mit ihm eine Entwurfsgemeinschaft. Das geht halt nicht! Jeder der Entwurfsverfasser einer Entwurfsgemeinschaft muß in der Kammer sein. (Steht auf jedem WBWs Anmeldezettel!). Hinzugenommene Firmen (Landschaftsplaner, Statiker etc.) werden einzeln aufgeführt, gehören aber nicht dazu. Der für den WBW hinzugenommende Architekt kann dich nur als "Mitarbeit/Bereich Entwurf" aufführen.

Geändert von Archiologe (17.03.2010 um 12:03 Uhr).

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Beitrag
Datum: 17.03.2010
Uhrzeit: 11:28
ID: 38320



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #14 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von mika Beitrag anzeigen
Man kann auch als Angestellter Mitglied des Versorgungswerks sein auch ohne Kammermitgliedschaft. Nur eben andersrum offensichtlich nicht.
Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist immer mit der Kammerzugehörigkeit gekoppelt. Freiwillige Mitglieder sind normalerweise diejenige, die im jeweiligen Vorsorgungswerk bleiben möchten, aber in eine andere Länderkammer im Bundesgebiet wechseln. In Berlin ist es aber wohl tatsächlich möglich, nach einer generellen Austragung aus der Kammer als freiwilliges Mitglied in dem Versorgungswerk zu bleiben. So unterschiedlich sind die Statuten.
Eine vorläufige Mitgliedschaft im Werk ist möglich, wenn man einen Abschluss hat, eine Anstellung (als AiP) nachweisen kann und die Eintragung in die Architektenkammer anstrebt. Wenn nach einiger Zeit keine Eintragung verfolgt ist, wird man rausgeworfen. Die bis dahin eingezahlten Beiträge werden ausgezahlt. Der Wiedereintritt in die gesetzliche Rentenversicherung ist soviel ich weiß nur schwer möglich.

Edit:
Auch interessant: Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist nicht mehr möglich, wenn man das 45. Lebensjahr überschritten hat! Dann muss man in der Gesetzlichen bleiben, auch als Kammermitglied. Ist halt wie eine private Versicherung...

Geändert von Archiologe (17.03.2010 um 12:39 Uhr).

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Datum: 17.03.2010
Uhrzeit: 23:06
ID: 38343



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #15 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archiologe Beitrag anzeigen
...eine Anstellung (als AiP) nachweisen kann und die Eintragung in die Architektenkammer anstrebt. Wenn nach einiger Zeit keine Eintragung verfolgt ist, wird man rausgeworfen. Die bis dahin eingezahlten Beiträge werden ausgezahlt. Der Wiedereintritt in die gesetzliche Rentenversicherung ist soviel ich weiß nur schwer möglich.
Das kann doch eigentlich nicht möglich sein - das wäre doch nahezu ideal, dass man wenn man in dieser Situation ist (also Rauswurf aus dem Versorgungswerk nach Austritt aus der Rentenversicherung und dann kein Eintritt mehr möglich). Dann würde man sich ja die ganze Rentenversicherungskosten sparen und könnte stattdessen das gesparte Geld privat anlegen? Das würde sich doch jeder wünschen, oder?

Ist denn danach ein Eintritt in das Versorgungswerk wieder möglich? Weiß da jemand etwas drüber? Also nachdem man rausgeworfen wurde, wenn man dann doch noch Mitglied der Aarchitektenkammer wird?

Liebe Grüße
TimT.

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