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cbro: Offline
![]() Beitrag Datum: 07.07.2010 Uhrzeit: 18:06 ID: 39760 | Social Bookmarks: Hallo, danke für die Antworten. Das mit der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk war mir bekannt. Aber ist es nun gekoppelt in Bayern, sprich kann ich auch ohne Kammer ins Versorgungswerk? Oder geht das nur als Kammermitglied? Wenn ich richtig verstehe kann ich mich als Absolvent beim Versorgungswerk anmelden und muß spätestens nach 4 Jahren in die Kammer? bis jetzt habe ich nicht vor mich selbstständig zu machen. bin zufrieden mit meiner stelle. Aber vielleicht überleg ich es mir später anders und würde dann der kammer beitreten. |
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