|
Social Bookmarks: Eine angemessene Probezeit von max. 6 Monaten und ein Gehalt während dieser Zeit von mind. 75% des späteren Gehaltes. Max. 10 (unbezahlte) Überstunden/pro Woche in der Einarbeitungszeit. Max. 2 (unbezahlte) Überstunden/pro Woche und max. 10 (bezahlte) Überstunden/pro Woche nach der Einarbeitungszeit. In wenigen Ausnahmefällen 2-3 pro Jahr auch mehr nach Absprache. Zitat:
Zitat:
Wenn nach 3 Jahren des Versuchens und Bemühens (jeweils angestellt und selbständig) kein Gehaltsniveau (mind. 2.000 €/Monat netto als Alleinverdiener) erreicht ist von welchem man sich und seiner Familie eine Zukunft gestalten kann und keine unmittelbare Verbesserung in Aussicht ist. | |||
![]() | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Welche 2. Fremdsprache im Abi nehmen? | Paty | Studium & Ausbildung | 28 | 19.03.2010 16:52 |
Guten Rutsch! | Samsarah | andere Themen | 1 | 05.01.2008 17:08 |
Großraum Bielefeld - Suche für einen städtebaulichen Wettbewerb einen Mitstreiter/ein | Björn4 | Beruf & Karriere | 0 | 12.04.2006 11:52 |
Würdet ihr auch ne Fahrtkostenpauschale abrechnen? | casa7 | Beruf & Karriere | 6 | 09.03.2006 10:56 |
Wie einen Lehrauftrag bekommen? | Francis | Beruf & Karriere | 5 | 22.02.2006 10:36 |