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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 03.08.2011 Uhrzeit: 09:31 ID: 44583 | Social Bookmarks: lol, ich glaube da hat FoVe wohl recht....... Da bleibst Du wohl auf den Rückständen sitzen, da bei Insolvenz wohl die Architektenversorgung auf Dich zurückkommen wird, da du ab Insolvenz (=Verlust des Jobs) die Mindestbeiträge sowieso selbst zahlen musst. Die gesetzliche Rentenkasse kann da meiner Meinung nach nichts zu wollen haben, da die Befreiung ja bis zum Verlust des Jobs gültig ist. Wenn irgendwas gezahlt werden muss, dann an das Versorgungswerk. |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 03.08.2011 Uhrzeit: 09:33 ID: 44584 | Social Bookmarks: Zitat:
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Social Bookmarks: Na, ich würde mit dem Chef erst einmal klären, was schief läuft... Vielleicht nur ein simpler Buchungsfehler. Also bevor Du mit Kanonen auf Spatzen schießt, sollte die Lage geklärt werden.
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Ort: Stuttgart ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 10.08.2011 Uhrzeit: 19:01 ID: 44666 | Social Bookmarks: Danke für Eure Antworten! Nach nun einem halben Jahr ist der Fall erledigt. Der Chef sicherte mir Anfang des Monats zu zu überweisen. Heute bei der Kammer angerufen und nachgefragt: Alles OK ![]() |
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