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| Registrierter Nutzer Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline
Beitrag Datum: 16.02.2012 Uhrzeit: 13:29 ID: 46145 | Social Bookmarks: Zitat:
Sollte ich wohl lieber schreiben. ![]() Deshalb hat Samsarah nicht nur in Selbstständigkeit gemacht, sondern gleich mal die Architektur an den Nagel gehängt. Will nicht sagen, daß Design etc. einfacher ist, aber der bürokratische Anteil an der Arbeit ist sicher geringer als in der Architektur. Trotzdem bleibt für mich die Frage, was aus dem "kreativem Prekariat" z.B. in den ganzen Berliner Ladenlokalen mal wird, wenn diese ins Rentenalter kommen? Wohl oder übel Grundsicherungsempfänger, oder? Selbstständigkeit: "Kreativ? Das Wort ist vergiftet" | Karriere | ZEIT ONLINE | |
| Social Bookmarks: Auch fern des Entwerfens ist die Kreativität des Architekten gefragt: Als Problemlöser und Mediator. Dementsprechend muss aber auch ein Psychologe ein sehr kreativer Mensch sein. Zwischenfrage: Wie handhabt Ihr das mit den Rückmeldungen über die bezahlten Rechnungen? Oft bleibt das Feedback vom Kunden aus und die Auszahlungen, die wir im System gespeichert haben, stimmen gelegentlich nicht mit dem überein, was beim Handwerker angekommen ist, weil der Bauherr nochmal zusätzlich gekürzt oder einbehalten hat. Natürlich versucht man auch die Bürokratie flach zu halten. | |
| Registriert seit: 22.02.2005
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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 16.02.2012 Uhrzeit: 16:35 ID: 46148 | Social Bookmarks: das ist nun zwar OT, aber es interessiert mich (buchhalterisch nicht menschlich) im Prinzip nicht, wieviel der Bauherr überweist! Unter unseren Zahlungsfreigaben steht immer nur, dass wir Rückmeldung erwarten, um auch ein wachsames Auge auf Skontofristen zu haben. In unserem "System" (wie sich das anhört) sind nur die von uns zur Zahlung frei gegebenen Beträge registriert und werden dann in der Feststellung so aufgeführt, ich fahrt´jetzt nicht noch zum BH und lass mir die Kontoauszüge vorlegen ![]() |
| Social Bookmarks: Schon klar, aber der Ärger und der Mehraufwand bleibt immer an uns hängen, wenn zuviel oder zuwenig bezahlt wurde und die folgenden Zahlungsfreigaben nicht mehr passen. Ich lasse mir vom Bauherrn immer eine Vollmacht unterschreiben, dass ich die geprüften Rechnungen einschl. Zahlungsfreigabe parallel direkt an die ANs weiterleiten darf. Wenn dann weniger beim AG ankommt als unsere Zahlungsfreigabe, dann weiß er das er sich an den Bauherrn wenden darf. Differenzen zwischen Zahlung und Freigabe lassen sich damit aber auch nicht ausschließen. Zum Thema: Wie man dem kleinen Nebenthema erkennen kann, muss man sich als selbständiger Architekt mit Dingen rumärgern, die gar nichts kreatives beinhalten, aber einen mehrmals wöchentlich von "schöneren" Arbeiten abhalten. | |
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