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personal cheese: Offline

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Datum: 29.02.2012
Uhrzeit: 19:00
ID: 46279



AW: Architektenkammer BW treibt mich in den Wahnsinn

#1 (Permalink)
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MUSS: kein Ermessen

SOLL: intendiertes Ermessen (i.d.R. muss so entschieden werden, bei untypischen Fällen aber Ermessen)

KANN: freies Ermessen

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Datum: 01.03.2012
Uhrzeit: 11:14
ID: 46281



AW: Architektenkammer BW treibt mich in den Wahnsinn

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
SOLL: intendiertes Ermessen (i.d.R. muss so entschieden werden, bei untypischen Fällen aber Ermessen)
Tja, Unwissenheit ist leider kein untypischer Fall!

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bamboooocha: Offline


bamboooocha is on a distinguished road

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Datum: 06.04.2012
Uhrzeit: 15:25
ID: 46552



AW: Architektenkammer BW treibt mich in den Wahnsinn #3 (Permalink)
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...vielen Dank soweit.
Noch eine Frage:
Ob ich mich sofort oder erst in 20 Monaten Architekt nennen darf, ist für mich aus beruflicher Sicht unwichtig,
Meinen Vorgesetzten ist das egal und ich habe keine Pläne mich selbstständig zu machen.

Welche sonstigen Nachteil hat diese Verzögerung?

In Bezug auf die Altersvorsorge müsste es doch ebenfalls egal sein,
ich bin als AIP dem Versorgungswerk beigetreten und bezahle dort genauso ein,
wie ich das als Architekt tun würde.

Abermals Viele Grüße

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Datum: 06.04.2012
Uhrzeit: 19:17
ID: 46556



AW: Architektenkammer BW treibt mich in den Wahnsinn #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von bamboooocha Beitrag anzeigen
In Bezug auf die Altersvorsorge müsste es doch ebenfalls egal sein,
ich bin als AIP dem Versorgungswerk beigetreten und bezahle dort genauso ein,
wie ich das als Architekt tun würde.
Es sei denn, es gibt bei deiner Versorgungskammer ein Gesetz, das dir den Eintrag als Architekt nach x Jahren vorschreibt.
Dann würdest du fliegen, auch wenn du jetzt schon voll bezahlst!

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