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Für ein Aufmaß muß man die HOAI nicht bemühen und ein Vorentwurf wäre nur die halbe Leistungsphase 2, da von Kostenschätzung nicht die Rede ist - folglich kann m.E. auch nicht nach HOAI abgerechnet werden. Ich wüsste garnicht welche große Verantwortung man bis hierhin übernimmt. Im schlimmsten Fall könnte um das Honorar gestritten werden. Das was hier gerade passiert, ist das was als typisch deutsch bezeichnet wird. Angst davor, einfach mal etwas zu machen - geschürt durch Angstmacher die am besten noch die schlimmsten Szenarien auftischen und überall nur Probleme sehen.
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