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Beitrag
Datum: 02.10.2013
Uhrzeit: 07:51
ID: 51088



AW: Schnittstelle Architekt-Haustechniker

#1 (Permalink)
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Hallo personal cheese,

danke für das hilfreiche Dokumente.

Um es für meinen Fall nochmal kurz deutlich zu machen:

Natürlich würde die Schmutzwasserleitung vom Gebäude zum öffentlichen Kanalnetz unter die KG 220 "nichtöffentliche Erschliessung" fallen. Wir erstellen aber in diesem Fall einen Anbau und die nichtöffentliche Erschliessung existiert bereits auf dem Grundstück und wir schließen über eine Länge von ca. 40 m das Schmutzwasser des Gebäudes an einen eigenen vorhandenen Schacht an.

Erst jetzt stellt sich raus, dass uns ca. 30 cm fehlen um ein noch ausreichendes Gefälle zu erreichen. Die 30 cm fehlen, weil der TGA-Planer in dieser Strecke noch einen Fettabscheider mit Probeentnahmeschacht eingeplant hat, der uns ca. 30 cm Höhe kostet.
Daraus kann sich nun die Notwendigkeit einer Hebeanlage ergeben (Nachtrag!).
Auch im anderen Fall wäre es reine Glücksache, weil niemand vor Baubeginn, auch nicht der Bauunternehmer, die verfügbare Anschlußhöhe kontrolliert hat.
Ich habe grundsätzlich vorausgesetzt, dass sich dieser Haustechniker (wir haben insgesamt 4 TGA Fachplaner), der sich übrigens nur um Abwasser/Sanitär kümmert, solche Dinge im Zuge seiner Planung kontrolliert bzw. recherchiert hat oder zumindest bei der Baustelleneinweisung eine Kontrolle mit dem Bauunternehmer abgestimmt hat, da er ihm auch die Pläne für die Entwässerung übergeben hat.

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Beitrag
Datum: 02.10.2013
Uhrzeit: 09:53
ID: 51091



AW: Schnittstelle Architekt-Haustechniker

#2 (Permalink)
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Falls die Leitungen noch nicht bestellt / verlegt sind, kann man ja versuchen, ob man durch Querschnittsvergrösserung der Leitungen das Gefälle reduzieren kann. Wie ich mich schwach erinnern kann, ist dies nach DIN 1986 möglich (1N ausserhalb von Gebäuden).

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Beitrag
Datum: 02.10.2013
Uhrzeit: 21:41
ID: 51098



AW: Schnittstelle Architekt-Haustechniker #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Falls die Leitungen noch nicht bestellt / verlegt sind, kann man ja versuchen, ob man durch Querschnittsvergrösserung der Leitungen das Gefälle reduzieren kann.
Die Leitung ist ja bereits verlegt, aber der Bauherr hat heute erkannt, dass die Verantwortung beim TGA-Planer liegt ohne das ich dazu etwas sagen mußte.

Zum Tipp mit dem Durchmesser: Eigentlich sind kleine Durchmesser besser bei geringem Gefälle, zumindest bei Schmutzwasser. Weil bei großen Durchmessern die Rohrsohlen so flach werden und der Wasserstand so niedrig ausfällt, dass mehr liegen bleibt.

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Datum: 03.10.2013
Uhrzeit: 08:55
ID: 51102



AW: Schnittstelle Architekt-Haustechniker #4 (Permalink)
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kleine Ergänzung:
Die "übliche" Schnittstelle ist 1m ausserhalb des Gebäudes - dort hört der Haustechniker i.d.R. auf zu planen, weil es nicht mehr KGR400 ist.
Wenn er allerdings einen Plan erstellt hat, muß er auch dafür geradestehen.

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Datum: 03.10.2013
Uhrzeit: 09:25
ID: 51103



AW: Schnittstelle Architekt-Haustechniker #5 (Permalink)
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Lt. dem Dokument von personal cheese ist der TGA-Planer sehr wohl für die technischen Anlagen (auch Abwasser) im Außenbereich verantwortlich, also KG 500. Bei der nichtöffentlichen Erschließung KG 220 muss er auch mitwirken um Anschlußwerte etc. zu bestimmen. Auch KG 363 Dachentwässerung ist eine Leistung die ihn betrifft.

Wir Architekten ziehen mit einem gewissen Automatismus Verantwortung und Haftungsrisiken an uns, die wir gar nicht oder jedenfalls nicht alleine tragen müssen.

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Datum: 03.10.2013
Uhrzeit: 12:31
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AW: Schnittstelle Architekt-Haustechniker #6 (Permalink)
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natürlich muß ein Haustechniker o.ä. auch Teile 500 bearbeiten, aber nur, sofern er dafür beauftragt ist. In der 500 tummeln sich ja hauptsächlich Landschafts- und Verkehrsplaner, die das manchmal auch abdecken. In letzter Zeit häufen sich bei uns die Fälle, in denen irgendwann ein Planungsvakuum auftaucht.

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