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Datum: 11.01.2016
Uhrzeit: 19:06
ID: 55119



AW: Keine Aufnahme ins Versorgungswerk aufgrund Promotion?

#2 (Permalink)
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Hallo Pierre,

also in Bayern wird nur versorgt, wer auch in der Kammer ist und als Neuabsolvent kann man wohl auch schon mal 2 oder 3 Jahre sparen (ich weiß auch nicht, was mit dem Geld passiert, wenn man es bis dahin nicht in die Kammer schafft, aber vermutlich wird es zurück gestellt bis dahin) . Der Kammereintritt steht zeitlich frei, kann also immer erfolgen, wenn die Erfahrung da ist.

Ähnliches wurde dir ja auch schriftlich mitgeteilt. Die Info am Telefon halte ich für Blödsinn, da man meines Wissens nach bei jeder Kammer in die Versorgung kommt. Sonst wärst du ja zur gesetzlichen Rente verpflichtet.

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