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Datum: 11.01.2016
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AW: Keine Aufnahme ins Versorgungswerk aufgrund Promotion?

#1 (Permalink)
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Hallo Pierre,

also in Bayern wird nur versorgt, wer auch in der Kammer ist und als Neuabsolvent kann man wohl auch schon mal 2 oder 3 Jahre sparen (ich weiß auch nicht, was mit dem Geld passiert, wenn man es bis dahin nicht in die Kammer schafft, aber vermutlich wird es zurück gestellt bis dahin) . Der Kammereintritt steht zeitlich frei, kann also immer erfolgen, wenn die Erfahrung da ist.

Ähnliches wurde dir ja auch schriftlich mitgeteilt. Die Info am Telefon halte ich für Blödsinn, da man meines Wissens nach bei jeder Kammer in die Versorgung kommt. Sonst wärst du ja zur gesetzlichen Rente verpflichtet.

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Datum: 12.01.2016
Uhrzeit: 14:42
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AW: Keine Aufnahme ins Versorgungswerk aufgrund Promotion?

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Baumplanerin Beitrag anzeigen
....da man meines Wissens nach bei jeder Kammer in die Versorgung kommt. Sonst wärst du ja zur gesetzlichen Rente verpflichtet.
Ich habe es nicht nachgeschaut, aber es gibt meines Wissens nach schon eine Frist bis zu welcher man ins Werk eintreten muss, ansonsten wird man möglicherweise nicht mehr aus der gesetzlichen Rente gelassen, denn das geht immer nur auf Antrag und auf Nachweis einer anderweitigen Rentenversorgung.
Da die Deutsche Rentenversicherung auch künftig auf Beitragszahler angewiesen ist, versucht man der zunehmenden Flucht in private Versorgungswerke schon länger einen Riegel vorzuschieben.

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Datum: 13.01.2016
Uhrzeit: 10:03
ID: 55126



AW: Keine Aufnahme ins Versorgungswerk aufgrund Promotion? #3 (Permalink)
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Ich habe zuerst als freier Mitarbeiter gearbeitet, aus eigener Erfahrung kenn ich es so (NRW): man hat nach dem Ende des Studium eine Frist von 2 Jahren, die man Zeit hat, die Vorraussetzungen zur Kammeraufnahme zu erfüllen. (Berufserfahrung, 8 Stunden fortbildung etc... ) Als Freiberufler hatte ich damals auch schon die Möglichkeit innerhalb der Frist ins Versorgungswerk einzutreten, ohne in der Kammer zu sein, ich glaube das gilt für alle Absolventen (bin ich mir aber nicht sicher) Diese Frist wurde "zu meiner Zeit" (2007-2010) noch recht kulant ausgelegt, d.h. man hat nach 2 Jahren einen Brief bekommen, wie es denn aussieht. Ich bin dann nach knapp 3 Jahren in die Kammer eingetreten, und war dann auch "legal" im Versorgungswerk.

.. genug gelabert, dass hilf dir alles nix.

Kannst du nicht argumentieren, das deine Promotion der Abschluss deines Studiums ist? Du arbeitest doch seit 2014, dann hast du die Berusferfahrung doch fast zusammen. Fehlen nur noch die Semiare.

...sollte eigentlich drin sein, das Versorgungswerk, ist doch auch froh um jedes Mitlgied, und ich hab die bisher sehr kulat erlebt. An der Kammer wird halt kein Weg vorbei führen.

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Datum: 15.01.2016
Uhrzeit: 12:22
ID: 55133



AW: Keine Aufnahme ins Versorgungswerk aufgrund Promotion? #4 (Permalink)
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Also ich bin nochmal den Vorschriften der Bayrischen nachgegangen (die scheinbar auch für Rheinland-Pflalz und Niedersachsen gelten).
Da steht drin, man KANN als Absolvent in die Versorgung eintreten, für 4 Jahre bzw. bei Teilzeit, Arbeitslosigkeit oder Krankheit bis zu 8 Jahre. Danach muss man in der Kammer sein (was sonst passiert, steht da nicht, aber ich vermute, die Gelder werden dann bis zum Eintritt aufgehoben). Hinderungsgründe des Kammereintritts: Berufsunfähigkeit und Erreichen des Rentenalters beim Eintritt.

Ich bin bis heute kein Kammermitglied und war noch nie in der Versorgung. Vermutlich werde ich 2016 eintreten, aber ich habe schon 2009 abgeschlossen. Mit der Kammer hatte ich erstmals vor 2 Jahren Kontakt, nein, die Erfahrung reicht nicht (wenn man nicht genommen wird, kostest das 150€) und die 4-Jahres-Frist war vorbei (hatte auch mal berufsferner gearbeitet). Ich bin schon immer selbständig und nicht versicherungspflichtig, sehe bei mir also keinen Grund, warum sie mich nicht nehmen sollten.

Zum Eintritt können Seminare angrechnet werden, sind aber kein Muss in Bayern. Wichtiger ist die Erfahrung in sämtlichen Leistungsphasen und zwar gleichmäßig verteilt.

An deiner Stelle würde ich nochmal in Ruhe alle Unterlagen lesen. Vielleicht hattest du bei deinem Anruf auch nicht den richtigen Ansprechpartner?

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