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grizzly: Offline


grizzly is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 14.01.2005
Uhrzeit: 21:36
ID: 6328



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Wie schon mehrfach von mir und auch von realist erwähnt ist unser Ziel hier nicht den Bereich in zig Unterforen gliedern zu wollen. Ich denke genau das Gegenteil. Die Begriffe wie sie bislang gewählt wurden sind viel zu weit umfasst.

Stadtentwicklung, Quartiersplanung, Infrastruktur trifft den Bereich Stadtplanung. Inwieweit dort sich die Stadtplaner mit den Begriffen zufrieden geben kann ja ein Stadtplaner erörtern.

Botanik, Ökologie, Geologie beschreibt den Bereich der Landschaftsplanung. Hier ist nun der erste Kritikpunkt, dass sich hier Landschaftsarchitekten, die sich mit Objektplanung befassen nicht wiederfinden können. Wie ich denke mit Recht.

Denn selbst für einenLandschaftsarchitekten, der sich mit Landschaftsplanung beschäftigt, weithin auch als Landschaftsplaner bezeichnet, sind die Begriffe Botanik, Ökologie und Geologie nur wenig bezeichnend.

Ich bin dafür, dass man Begriffe Botanik, Ökologie und Geologie einfach streicht. Es liest sich wie ein Forum für Biologen und Geologen, aber keiner von denen würde in einem Architektenforum posten. Und kein Landschaftsarchitekt würde sich anmassen einen Biologen oder Geologen ersetzen zu wollen. Ich finde man sollte sich in diesem Forum auf das beschränken, was es eigentlich darstellen sollte.

Ein Architektenforum mit den Gruppen: (Hochbau)architekten und Stadtplaner, Garten- und Landschaftsarchitekten sowie Innenarchitekten. Um dem fächerübergreifenden Anspruch gerecht zu werden ist es ja richtig, dass man die Bereiche Ingenieurbau und Geodäsie integriert. Hier jetzt aber Biologen, Geologen und sonstiges versuchen anzusprechen halte ich für den Falschen Weg.

Ich finde, wenn man etwas trennen möchte dann die Landschaftsarchitektur von der Stadtplanung. Ich glaube die Stadtplaner sind selbstbewusst genug und der Dialog zwischen Stadtplanern, Architekten und LAndschaftsarchitekten ist dort vielleicht besser aufgehoben.

Für den Bereich der LAndschaftsarchitektur reicht Landschaftsarchitektur als Oberbegriff. Es werden sich dann LAndschaftsplaner wie Obejektplaner angesprochen fühlen.
Wenn man unbedingt möchte kann man zur Verdeutlichung ja Begriffe wie beispielsweise Landschaftsplanung, Freiraumplanung, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, Landschaftpflege und Naturschutz ergänzen.


Hier noch eine Erläuterung der Architektenkammer Baden-Württemberg:
Zitat:
Leistungsangebot und Berufsbild von Garten- und Landschaftsarchitekten und Garten- und Landschaftsarchitektinnen

Berufsaufgabe der Garten- und Landschaftsarchitekten und Garten- und Landschaftsarchitektinnen ist die Planung von Freiräumen, Gärten und Landschaften unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher, gestalterischer, gesellschaftlich-sozialer und ökologischer Gesichtspunkte. Dazu gehören die Beratung und Vertretung des Auftraggebers sowie die Überwachung der Ausführungen. Das Aufgabengebiet der Garten- und Landschaftsarchitekten teilt sich in Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung.

Die Landschaftsarchitektur ist eine traditionelle Aufgabe der Garten- und Landschaftsarchitekten. Zu ihr gehören Dach- und Fassadenbegrünungen, Höfe, Gärten, Parks, Stadtplätze, Erholungsgebiete, Friedhöfe, Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen sowie Verkehrsflächen, Industrie- und Versorgungsanlagen. Der Garten- und Landschaftsarchitekt begutachtet zunächst den Standort, fertigt dann den gestalterischen Entwurf und dessen technische und konstruktive Ausführungsplanung, ermittelt Kosten und wirkt an der Auftragsvergabe mit, erstellt einen Ablaufplan und wacht über den Bauablauf sowie darüber hinaus, wenn erwünscht, über die Unterhaltung und Pflege der Freiräume.

Da Natur und Landschaft ständig durch Menschen beeinflusst wird, ist die Landschaftsplanung der zweite wichtige Aufgabenschwerpunkt. Ziel ist, Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Tier- und Pflanzenwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft nachhaltig gesichert werden. Das Bundesnaturschutzgesetz und die Naturschutzgesetze der Länder bilden mit den darin geforderten Planungsinstrumenten Landschaftsprogramm (Land), Landschaftsrahmenplan (Regierungsbezirk, Kreis), Landschaftsplan (Gemeinde) und Gründordnungsplan (Teil einer Gemeinde) die Rechtsgrundlage und Basis für den Abwägungsprozess in Raumordnung und Landesplanung sowie in der gemeindlichen Bauleitplanung.

Die Berufsbezeichnung "Garten- und Landschaftsarchitekt" / "Garten- und Landschaftsarchitektin" ist gesetzlich geschützt. Wer sie führt, muss in die Liste der Architektenkammer eingetragen sein. Voraussetzung ist in der Regel ein Studium der Fachrichtung Garten- und Landschaftsarchitektur mit dem akademischen Abschluss "Dipl.-Ing." und eine zweijährige Berufspraxis unter Anleitung eines erfahrenen Garten- und Landschaftsarchitekten. Die Architektenkammer sorgt über die Pflege von Berufsordnung und Fortbildung für die Qualifikation ihrer Mitglieder und gewährleistet damit qualitätvolle Garten- und Landschaftsarchitektur.

 
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