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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 19.10.2010 Uhrzeit: 10:14 ID: 41274 | Social Bookmarks: Zitat:
dieser Aussage führt. Also ich würde das ganze Thema mal so zusammenfassen. Die DIN 4108-2 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz ) fordert für einzelne Bauteile einen Mindestwärmeschutz, der aber bei Einhaltung der U-Werte nach EnEV immer weit übertroffen wird. Die EnEV schreibt für den Ersteinbau oder Austausch von Bauteilen diese Mindest-U-Werte vor. Baut man allerdings ein Gebäude komplett aus diesen Mindestwerten zusammen, dann wird man die HT´ Forderung ("der durchschnittliche U-Wert") nicht erfüllen. Zusätzlich muss noch der oben erwähnte Wärmebrückennachweis geführt werden. Also entweder Regeldetails aus in meinem vorigen Beitrag aufgeführter Norm oder Gleichwertigkeitsnachweis. (Dazu haben ja einige Benutzer dieses Forums eine ziemlich laxe Einstellung )Keine dieser Regeln lässt für mich auf die zwingend vorgeschriebene Ausführung einer Dämmung unter der Bodenplatte schließen, im Gegenteil in der DIN 4108-2 Beiblatt 2 sind die Hälfte der Details mit Dämmungen oberhalb der Bodenplatte ausgeführt. In dieser Norm ist übrigens auch das Detail dieses Themas zu sehen, also die Themofundamentplatte, und zwar in Bild 9. | |
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