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harnstein: Offline
Beitrag Datum: 14.05.2009 Uhrzeit: 19:44 ID: 33718 | Social Bookmarks: Hi Matthias! Naja,teils sinds Sichtbetonflächen, gekurvt, vielleicht mit ausgeschalten Blumenkübeln - teils aufgeschüttetes Erdreich, handelsüblich mit Rasen, Bodendeckern, Klee, grün.Zitat:
Total unterschiedlich, von in 0 auslaufend, 1m konstant (^= schräge Stützmauer) bis hin zu 2m. An 2 Stellen auch 4m. Die 4 Meter natürlich dann mit Brüstung. Hängt dran. Ist aber nur ne Skizze, die das Problem zeigen soll. Mich interessiert ein Grenzwert der Neigung. Allgemein am besten. Z.B. schräge Stützmauer ab 40 Grad Neigung erfordert Absturzsicherung. Schräge Grünfläche (abgesehen, vom Fließen der Schüttung, geht auch anders) maximal soundsoviel Grad. In einer Schweizer Norm (Google) stand was von Gefälle mit weiter unten angrenzender, senkrechten Stützmauer. Wenn da jetzt jemand runterpurzeln würde, würde er am Ende der Schrägen noch 2,3m fallen, also mit einer Geschwindigkeit von 12km aufprallen -> geht natürlich nicht. Meinen Fall habe ich leider nicht finden können. Entschuldige ich mich gleich mal im Voraus für meine komplizierte Ausdrucksweise, ich hoffe, man kann es trotzdem verstehen.. ![]() | |
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