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fst: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 12.04.2013 Uhrzeit: 22:53 ID: 49930 | Social Bookmarks: Wir habe die Objekt selbst gekauft. Der GU wurde aber vor dem Einbau gekündigt, was aber eine recht langen Rechtsstreit nach sich zog. Der Fehler bei den ganzen Schlüsselfertigen Verträgen wird IMHOF ja meist gemacht, das ein kompletter Vertrag abgeschlossen wird, aber die Bemusterung z.B. Der Sanitärobjekte erst später gemacht wird. Dann kann man ja eigentlich nur fressen oder eben sterben. Ist der Einbau den in anderen Positionen enthalten? Der Werkvertrag sieht ja wahrscheinlich die Lieferung der Objekte XYZ vor. Ich denke rechtlich kann man wenig machen, außer geschickt zu verhandeln. (Aber beim Baurecht halte ich mich raus) |
Social Bookmarks: Es ist ja nicht mein Kauf und ich habe vor Wochen nur mal kurz einen Vertrag gesehen, der längst gezeichnet war. Nach meiner Erinnerung waren da nur sehr grob Objekte gelistet und dann dahinter natürlich ein hübsches oder gleichwertig. Die Bemusterung fand viel später statt (leider ohne mich) und das Angebot dazu kam dann nochmal Monate später, sodass sich der Käufer kaum noch erinnert. Jetzt wird natürlich Druck gemacht, denn das Objekt soll im Spätsommer bezugsfertig sein. Es wird wohl auf ein direktes Gespräch hinauslaufen, bei dem dann letztlich nicht viel raus kommt. Aber es ärgert mich schon. Danke in jedem Fall für die interessanten Details ![]() | |
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