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Beelzebub: Offline

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Beelzebub is on a distinguished road

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Datum: 04.12.2019
Uhrzeit: 17:00
ID: 57320



Was wenn: Bauherr hört nicht auf Bauleiter

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

mal ne allgemeine Frage:

Ich habe für einen Bauträger als Architekt ein Haus geplant.
Bin noch relativ frisch im Geschäft und hab noch nicht oft Bauleitung gemacht.

Wenn ich für die Bauausführung nun auch die Bauleitung mache und
der Herr Bauträger einige Sachen anders ausführen will als genehmigt oder es besser weis, weil er sich auf seine 25 Jährige "Erfahrung" als Bauträger zählt, wie kann ich mich dann Absichern, dass im Falle des Falles nicht in der Haftung stehe?

Bin ich abgesichert, wenn ich die Mängel in einen Mängelbericht zusammenfasse und ihn damit hinweise, dass diese Mängel abgestellt werden müssen und ihm diese Liste schriftlich überreiche?

Ich meine, auch als Bauleiter kann ich den Bauherren / Bauträger nicht dazu zwingen so zu Bauen wie ich das machen würde.

Zum Beispiel wenn er eine Steinreihe mehr auf den Kniestock setzen will damit die Dachwohnung größer wird. Damit wird logischerweise die genehmigte Höhe überschritten. Und wenn es dann heißt, "das machen wir öfter so, das merkt keiner"....

Mir wird da mulmig zumute.....

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tektorumAdmin
 
Benutzerbild von Florian
 
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Florian: Offline

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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 11.12.2019
Uhrzeit: 23:00
ID: 57339



AW: Was wenn: Bauherr hört nicht auf Bauleiter

#2 (Permalink)
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Auf jeden Fall, mußt Du den Bauherren schriftlich (z.B. per E-Mail) darüber informieren, in welchem Punkt von der Planung abgewichen wird und was die Konsequenzen sein könnten. Und das immer wieder, nach dem Motto "Wer schreibt, der bleibt"
Und bitte alles immer mit Verweisen auf Dokumente und Gesetze belegen. Ein pauschales "das geht nicht" ist nicht ausreichend.

Ich sende solche Scheiben immer als Brief mit Briefkopf als Pdf-Anfang in einer E-Mail. Solche Schreiben haben eine offizielleren Charakter, auch wenn es rechtlich vermutlich kein Unterschied macht.

In Fällen, bei den die Sicherheit oder rechtliche Auflagen nicht erfüllt werden, müsstest Du eventuell den Bauherren auch darauf aufmerksam machen, dass Du deiner Vertragserfüllung nicht gerecht werden kannst. Du schuldest ein Werk ohne Mängel. Anders zu bauen, als genehmigt, wäre ein Mangel.

Im nächsten Schritt müsstest Du Dich mit einem Anwalt (Fachanwalt für Baurecht) in Verbindung setzen und und dich zum Thema Vertragskündigung beraten lassen, da Du in der Vertragserfüllung behindert bist.
Dein Honoraranspruch bleibt m.E. übrigens vollständig bestehen!

Wenn Du das Spiel mitspielst läufst Du m.E. Gefahr haftbar gemacht zu werden.

Grüße
Florian
__________________
Florian Illenberger

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Beitrag
Datum: 17.12.2019
Uhrzeit: 13:25
ID: 57349



AW: Was wenn: Bauherr hört nicht auf Bauleiter #3 (Permalink)
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Nach schlechten Erfahrungen mache ich nichts mehr ohne eine erneute Tektur, was irgendwie jenseits des Genehmigten ist. Das würde ich auch ganz klar kommunizieren:
Wenn Sie den Kniestock höher möchten, müssen wir nochmal einreichen. Ihre Chancen zur Genehmigung sehe ich so und so. (mein Honorar für die Lp 4 berechne ich natürlich erneut, als Hinweis)

(in meinem Fall ging es um 0,5m mehr Breite einer Terrasse)

Ansonsten schließe ich mich Florian an.

Gute Erfahrungen habe ich auch mit dem Versenden des Bautagebuchs/berichts an sämtliche Parteien (ggf. in offzieller Version) inkl. Erledigungsspalte bzw. intensivem Lesen und ggf. Korrigieren/Ergänzen der Berichte der Projektleitung.

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