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Dennis.L: Offline
![]() Beitrag Datum: 09.11.2022 Uhrzeit: 01:37 ID: 58015 | Social Bookmarks: Moin Archworks, die Nachbarn müssen nur zustimmen wenn der Grenzabstand nicht eingehalten wird. Direkt auf die Grenze Bauen geht hierbei auch, es darf nur eine bestimmte Länge (je nach Bauordnung der Länder) nicht überschritten werden. Häufig ist der Grenzabstand auf 3m festgelegt, wenn man nur einen Grenzabstand von z.B. 2m einhalten kann muss bei dem Nachbarn eine Baulast eingetragen werden, das er dann einen Abstand von 4m zur Grenze einhalten muss. Das er hierfür zustimmen muss ist wohl klar. Baurecht ist kompliziert! Pauschal kann ich sagen das in 90% der Fälle der Nachbar nicht Unterschreiben muss. (zumindest ist das bei mir so) |
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