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Patrick123456: Offline
![]() Beitrag Datum: 02.01.2023 Uhrzeit: 15:23 ID: 58040 | Social Bookmarks: Es sind zuerst die landesbaurechtlichen Bestimmungen zu beachten. Wie es in der Praxis gehandhabt wird, dann nach Möglichkeit mit der Behörde abstimmen. Ich kann auch nur das Prozedere in Bayern beschreiben. Lt. der HOAI ist das Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung eine besondere Leistung die auch dementsprechend gesondert zu vergüten wäre. Ich denke es ist wichtig das im Vorfeld zu kommunizieren. Ich persönlich sehe das als Bauherrenaufgabe und schreibe das auch so vorab in das Angebot. Natürlich muss man das trotzdem dem Bauherrn abstimmen, da das richtige setzten der Kreuze wiederum Architektenaufgabe ist. Wenn Nachbarn direkt betroffen sind ist es entscheidend den Bauherrn darauf hinzuweisen, dass die z.B. die Genehmigung einer Abweichung von der nachbarlichen Zustimmung abhängen kann bzw. notwendig ist. |
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