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ehem. Benutzer Registriert seit: 30.01.2009
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LaHood: Offline
![]() Beitrag Datum: 09.02.2010 Uhrzeit: 14:50 ID: 37685 | Social Bookmarks: nochmal als Nachtrag. Wir hatten hier vor ein paar Tagen eine VOB Schulung, unter Anderem zu diesem Thema. Der Rechtsanwalt meinte diesbezüglich das DIN Normen, in denen bei diesem Baustoff/teil 2cm als Toleranz angegeben sind, keine Rechtsnormen sind. Das bedeutet wenn Höhen angegeben sind in den Ausführungsplänen, und das ist ja in der Regel der Fall, also wo Bauteil A aufhören soll, kann sich der Auftragnehmer nicht damit rausreden das der Werkstoff Stahlbeton laut DIN 2cm Toleranzen beinhaltet. Das muss er dann bei seiner Kostenberechnung mit berücksichtigen, da ihm ja die unter Umständen auftretenden Schwierigkeiten bekannt sind. |
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