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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 09.02.2010 Uhrzeit: 15:30 ID: 37687 | Social Bookmarks: Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, d.h. Gesetze, sondern sie definieren mitunter die "allgemein anerkannten Regeln der Technik". Die Bausachverständige - Tagungen aktualisieren regelmässig die DINs, nehmen neue Verfahren bzw. Standards ins Regelwerk auf, usw. Der springende Punkt ist aber, dass die Richter bei Verhandlungen fast immer auf die DINs - die allgemein anerkannten Regeln der Technik zurückgreifen. Wenn man sich ausserhalb der DINs bewegt, auch wenn die Details technisch funktionieren, ist man vor Gericht fast immer der Dumme. Soweit mein Ausbildungsstand bzw. die Inhalte, die ich so auf den besagten Seminaren gehört habe. Die Aussage des Anwalts ist ziemlich sportlich und hört sich für mich ziemlich unrealistisch an. Wer bitte schön, soll ein Einschalen und Herstellen einer Betonwand auf den Millimeter genau hinbekommen?? Wie Florian sagt, 5mm Toleranz bekommen nur die Besten hin, und auch die verhauen mal einige Wände um ein paar cm mehr. Zitat:
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