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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 30.08.2010 Uhrzeit: 21:03 ID: 40624 | Social Bookmarks: Ja, als Zulagenposition: "Zulage zu vorbeschriebener Pos. XY für das mehrmalige Umsetzen des Zauns auf einer Länge von bis zu 50.00 m. Das Umbauen erfolgt nach sachl. Erfordernis auf Anordnung der Bauleitung und wird nach tatsächlich umgesetzten Mengen in Metern abgerechnet." T. |
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Bosmeg: Offline
Ort: Tübingen ![]() Beitrag Datum: 06.09.2010 Uhrzeit: 22:37 ID: 40741 | Social Bookmarks: Also ganz ehrlich, ich würde den Raprortzettel nicht unterschreiben. Wie ich das kenne, so ist laut jeder vernünftigen Vorbemerkung die Baustelle gegen....... zu sichern. Dazu gehört meiner Meinung nach auch ein Bauzaun. Sollte die ausführende Firma das nicht vorher anhand der Pläne, Ortsbegehung etc. erkannt haben und in ihr Angebot mit einkalkuliert haben ist das meiner Ansicht nach ihr Problem. |
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Sven_W: Offline
![]() Beitrag Datum: 07.09.2010 Uhrzeit: 20:40 ID: 40758 | Social Bookmarks: Nene, wie soll denn der Unternehmer im Voraus wissen wie oft der Bauzaun später geändert wird? Steht das in der Zeichnung? Im LV? Soll er die Glaskugel bemühen? Bei öffentlichen Projekten gucken sich viele die Zeichnungen gar nicht an. Die gehen nur nach Text. Was im LV nicht beschrieben ist wird nicht kalkuliert. Den Zuschlag erhält meist der Mindestbietende. Um den Auftrag zu bekommen muss er günstig kalkulieren. Also wird nix kalkuliert was nicht im LV steht. Selbst die Vorbemerkungen kannste meist vergessen. Nur wenn Pauschalen vereinbart werden zieht sowas. Aber auch in diesen Fällen gilt nur als pauschal angeboten was in der Zeichnung dargestellt oder im Text beschrieben ist. Es ist empfehlenswert eine gesonderte Position für das mehrmalige Umstellen der Bauzaunelemente in das LV aufzunehmen. regards Sven |
Social Bookmarks: Der Umgang zwischen AN, AG und Architekt darf hart sein, aber er muß fair bleiben. Dem AN ständig Dinge aufzubürden, die der Architekt selbst vergessen oder übersehen hat, ist nicht OK. Es sollte daher für alle vorsehbaren Arbeiten im LV eine Beschreibung bzw. Position geben, damit der AN die Chance hat korrekt zu kalkulieren. Das mehrmalige Umstellen des Bauzauns sollte beschrieben sein. | |
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Bosmeg: Offline
Ort: Tübingen ![]() Beitrag Datum: 08.09.2010 Uhrzeit: 16:44 ID: 40772 | Social Bookmarks: Gut, mit öffentlichen Projekten fehlt mir die Erfahrung. Wir sind ein relativ kleines Büro in ein kleinen Stadt und primär im Wohnungsbau tätig. Nur generell habe ich die Erfahrung gemacht, dass einem irgendwann versucht wird auf der Nase rum zu tanzen, wenn man zu viel durchgehen lässt. Wenn sich ein Unternehmer die zur Leistungsbeschreibung zugehörige Zeichnung nicht anschaut, sehe ich das trotzdem als sein Problem an. Hieraus wäre meiner Ansicht nach in diesem Fall erkennbar gewesen, dass der Zaun aufgrund der Sauberkeitsschicht, deren Lage im Plan erkenntlich hätte sein sollen, umgebaut werden muss. Allerdings rede ich hier natürlich nur vom einmaligen hin- und hersetzen. Ich gebe Euch natürlich trotzdem recht, dass es sicherlich kein Fehler ist, jedes Leitungsverzeichnis so detailliert wie möglich zu gestalten, und es ist auch meine Meinung, dass ein fairer Umgang miteinander die Grundlage für jede Zusammenarbeit darstellt. Solche Situationen kann man sicherlich oftmals auch als Situationsabhängig betrachten |
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 08.09.2010 Uhrzeit: 21:23 ID: 40776 | Social Bookmarks: Sauberkeitsschicht und Zaun sind doch wohl zwei verschiedenen Gewerken zugeordnet! Normalerweise stellt der Unternehmer X den Zaun und baut ihn am Ende der Maßnahme ab. Und was Unternehmer Y und Z zwischendurch tun und ob diese durch den Zaun behindert werden, ist ihm zurecht erst mal wurscht. Für das Ändern muss er mit ein paar Leuten ein paar Stunden arbeiten, an- und abfahren, etc. In dieser Zeit würde er einen neuen Zaun aufbauen und im Anschluss eine Abschlagsrechnung stellen. Das kann nicht gratis passieren. T. |
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Bosmeg: Offline
Ort: Tübingen ![]() Beitrag Datum: 08.09.2010 Uhrzeit: 22:58 ID: 40777 | Social Bookmarks: Wie gesagt, kleines Büro...kleine Stadt.... Ich lasse meinen Bauzaun vom Rohbauer stellen. Der macht mir auch die Sauberkeitsschicht. Von daher, ein und das selbe Gewerk. Wenn das Ganze natürlich ein paar Stunden dauert, so entzieht sich das meiner hauptsächlich aus dem Wohnungsbau gewonnenen Erfahrung. Wir arbeiten eher als Bauträger mit 6 - 8 - 10 Fam. Auch bei der Architektenleistung geht es eher um meistens max. 3-Fam. Häuser. Da sind das natürlich dementsprechend kleinere Aufwendungen. Irgendwann wird es natürlich aus Sicht des AN nachvollziehbar solche Leistungen auf Nachweis erbringen zu müssen |
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