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Registriert seit: 15.02.2003
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 08.09.2010 Uhrzeit: 21:23 ID: 40776 | Social Bookmarks: Sauberkeitsschicht und Zaun sind doch wohl zwei verschiedenen Gewerken zugeordnet! Normalerweise stellt der Unternehmer X den Zaun und baut ihn am Ende der Maßnahme ab. Und was Unternehmer Y und Z zwischendurch tun und ob diese durch den Zaun behindert werden, ist ihm zurecht erst mal wurscht. Für das Ändern muss er mit ein paar Leuten ein paar Stunden arbeiten, an- und abfahren, etc. In dieser Zeit würde er einen neuen Zaun aufbauen und im Anschluss eine Abschlagsrechnung stellen. Das kann nicht gratis passieren. T. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.03.2010
Beiträge: 120
Bosmeg: Offline
Ort: Tübingen ![]() Beitrag Datum: 08.09.2010 Uhrzeit: 22:58 ID: 40777 | Social Bookmarks: Wie gesagt, kleines Büro...kleine Stadt.... Ich lasse meinen Bauzaun vom Rohbauer stellen. Der macht mir auch die Sauberkeitsschicht. Von daher, ein und das selbe Gewerk. Wenn das Ganze natürlich ein paar Stunden dauert, so entzieht sich das meiner hauptsächlich aus dem Wohnungsbau gewonnenen Erfahrung. Wir arbeiten eher als Bauträger mit 6 - 8 - 10 Fam. Auch bei der Architektenleistung geht es eher um meistens max. 3-Fam. Häuser. Da sind das natürlich dementsprechend kleinere Aufwendungen. Irgendwann wird es natürlich aus Sicht des AN nachvollziehbar solche Leistungen auf Nachweis erbringen zu müssen |
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