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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 13.08.2015 Uhrzeit: 12:14 ID: 54760 | Social Bookmarks: Parapet, OIB... Österreich? Ohne jetzt Erfahrungen mit den Österreichischen Regelwerken zu haben, würde ich mal annehemen, dass das primäre Ziel der Richtlinie ist, die gefahrlose (oder -arme) Flucht über den Laubengang zu ermöglichen. Da die Fenster und die Tür der Wohnungen in der Regel das schwächste Glied für eine Brandgefährdung des Laubengangs darstellen, werden in der Richtlinie entsprechende *alternative* Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Ich lese das jetzt so, dass bei einer Brüstungshöhe über 1,50 m der Fenster und einer Brüstung des Laubengangs in E30 (also ein normales Geländer reicht dann nicht) alles i.O. ist. Falls es in der Wohnung brennt können die Flüchtenden sich noch vor dieser Brüstung kriechend bewegen). Hier mal der Text mit den "wichtigen" Bestandteilen (Unterstreichung) zur Auslegung: |
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