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Datum: 06.10.2015
Uhrzeit: 07:54
ID: 54900



AW: Haftung Bauleiter #4 (Permalink)
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Nach unserer neuen LBauO vom August 2015 (Rheinland-Pfalz) muss der Bauherr wieder einen Bauleiter benennen. Das hatten wir vor 1999 schoneinmal.
Dieser Bauleiter muss jede relevante Unregelmäßigkeit bzgl. der eingereichten Bauantragsunterlagen selbständig an die Bauaufsicht petzen.
Das kann aus meiner Sicht der Polier der Baufirma nur bedingt, weil der z.B. in Hinblick auf fertige Gebäudehöhe (First- oder Traufhöhe) nicht mehr da ist, wenn der Dachstuhl aufgestellt wird.
Es geht dann noch weiter: z.B. die Verwendung gewisser Materialien und Farben, die z.B. im B-Plan geregelt sind.
Ein weites Feld auf welches ich mich ohne Absicherung, sprich genaue vertragliche Regelungen und Versicherung, nicht begeben würde.

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