|
Social Bookmarks: @gozi: Alles richtig was Du schreibst. Bisher habe ich mir darüber wenige Gedanken gemacht, weil der Bauleiter nach LBauO seit 1999 zumindest in meinem Tätigkeitsbereich, also Rheinland-Pfalz, eher eine Nebenrolle gespielt hat. Bis 1999 musste man mit einem separatem Formular eine Bauleitererklärung abgeben. Das gibt es nun nicht mehr. Die Behörde setzt voraus, dass es einen Bauleiter nach LBauO gibt und der Bauherr ihn benennen kann. Mit der neuen Fassung erlangt er aber wieder mehr Bedeutung und man ist automatisch bei Unregelmäßigkeiten zur Meldung an die Bauaufsichtsbehörde verpflichtet, ansonsten drohen Bußgelder bzw. Haftungsprobleme. Hier sehe ich auch eine Argumentationsgrundlage: Als Architekt bin ich Erfüllungsgehilfe/Treuhänder des Bauherren und habe seine Interesse zu wahren. Ich käme in einen Interessenskonflikt, wenn ich ihn denunzieren müsste. Daher möchte ich die Bauleiterfunktion nach LBauO möglichst generell ablehnen. Auf diesem Weg kann man es vermutlich auch dem Bauherrn plausibel erklären. Gegenüber der zuständigen Bauaufsichtbehörde möchte ich mit einem allgemeinen Schreiben erklären, dass unser Büro in keinem Fall die Bauleiterfunktion nach LBauO übernimmt und das ich im Falle einer Ausnahme, dieses der Bauaufsichtbehörde gesondert mitteile. Der Bauherr wird in einem Infoschreiben zu Beginn der Zusammenarbeit darüber aufgeklärt. Auf diesem Wege möchte ich vermeiden, dass der Bauherr mich ohne mein Wissen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde oder anderen als Bauleiter nach LBauO angibt. Da private Bauherrn vielfach auf den Sigeko und manchmal auch auf Fachfirmen verzichten, sollte es für sie auch kein Problem darstellen, wenn der Architekt nicht als Bauleiter nach LBauO auftritt. Zum Honorar für diese Funktion: Es muss aus meiner Sicht eine gesonderte Vereinbarung und auch eine gesonderte Vergütung dafür geben. Die HOAI ist bundesweit die Gleiche. Somit kann es nicht sein, dass ich manchen Bundesländern zusätzliche Leistungen und Haftungsrisiken kostenfrei übernehmen muss. | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 16.11.2015
Beiträge: 5
gozi: Offline
![]() Beitrag Datum: 16.11.2015 Uhrzeit: 11:10 ID: 55014 | Social Bookmarks: Es ist m. W. nicht möglich dass dich der Bauherr ohne dein Wissen als Bauleiter angibt. Du musst ja das Formular auch unterschreiben. Bei mir war es gerade so, dass die Baubehörde kein Rohbauer oder Zimmermann (Meister) als BL nach LBO akzeptiert hatte, sondern ich das übernehmen musste, und diese dann wiederum eine Fachbauleitererklärung unterschreiben lies. Wie gesagt, wenn dem Bauherrn klar ist dass er dann 2 Leute für Bauleitung (LBO) und Bauüberwachung bezahlen muss, ist es eben möglich dass er sich den Bauüberwacher (Honorar nach HOAI) dann eben spart. Das Honorar ist ja hierfür nicht unerheblich. Evtl. ist man auch angreifbarer für die eigene Ausführungsplanung, weil man diese dann eben nicht mehr überwacht, aber auch hier für Planungsfehler mitverantwortlich ist. Also ganz raus kommt man da nie. |
Social Bookmarks: Zitat:
Das wäre im Einzelfall nicht schlimm, wenn man uns nicht mit der Bauleitung beauftragen würde. Schlimmer wäre es ohne Absicherung und Honorar regelmäßig für Dinge verantwortlich gemacht zu werden, die man gar nicht bewusst überwacht. | ||
Registrierter Nutzer Registriert seit: 12.01.2015
Beiträge: 164
numerobinchen: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 16.11.2015 Uhrzeit: 20:45 ID: 55016 | Social Bookmarks: Früher was LPH 8 Ja die Bauleitung. LPH8 ist ja auch nicht gerade wenig Geld. Und das Risiko trug man auch mit. Nur das mit dem Anschwärzen ist schon nicht schön und da sehe ich auch einen Gewissenskonflikt. Wobei die Meldung an die Behörde ja nur dann erfolgt, wenn die Baufirma ums Verrecken nicht den Anweisungen des Bauleiters folgen will. Das passiert auch extrem selten. Aber das kann dem Bauherrn dann recht sein, wenn sich die Behörde darum kümmert. Ähnlich ist es auch mit SiGeKo. Früher, als es eingeführt wurde, da hat man es selbst gemacht, weil es noch keine extra Schulungen gab (war ja noch alles im Entstehen und die Hochschulen haben ja selbst Seminare angeboten, keine Ahnung ob man das immer noch macht). Von daher bringen die meisten die damals noch den Dipl.Ing gemacht haben auch die SiGeKo Fähigkeiten mit und könnten das auch gleich mit machen, quasi neben der Bauleiterrolle. Diese ganzen Regelungen werden irgend wie immer absurder und komplizierter... Wie will man den externen Bauleiter vergüten? Der bekäme dann eigentlich die LPH8. |
Social Bookmarks: Zitat:
![]() Beim Anschwärzen nach LBauO geht es als Bauleiter weniger um Firmen anzuschwärzen, sondern den eigenen Bauherrn, der irgendwelche kleinen oder größeren Verstöße gegen die LBauO begeht. Z.B. - Missachtung der Barrierefreiheit nach §51 - Unterschreiten des Grenzabstandes um wenige Zentimeter - keinen Sigeko beauftragen usw. Möchte ich nicht machen müssen. | ||
Registrierter Nutzer Registriert seit: 12.01.2015
Beiträge: 164
numerobinchen: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 17.11.2015 Uhrzeit: 01:31 ID: 55018 | Social Bookmarks: Ja aber wenn Planungsfehler gemacht wurden, dann kann man die auch selbst ausbügeln, ohne es dem Amt zu melden, wenn man es selbst macht. Wenn der Fehler wieder ausgebügelt wurde, gibt es keinen Grund mehr für eine Meldung. Macht es ein Externer, dann meldet er es. Hat man etwas übersehen, dann spricht man mit dem Bauherrn und bügelt den Fehler wieder aus bevor es zur Ausführung kommt und keiner bekommt etwas mit. Es kann also auch von Vorteil sein die Bauleitung selbst zu machen. Mir scheint, Behörden delegieren die Verantwortung auf die Bauschaffenden und zieht sich aus der Kontrolle zurück. Wenn was schief läuft und es geht vor Gericht, dann kommt auch die Behörde daher mit einem Bußgeld. So kann man es sich auch leicht machen. Übrigens, SiGeKo ist absolut nicht schwer. Wer vorher schon eine Handwerkslehre gemacht hat, der kennt schon vieles und wer täglich auf der Baustelle ist, der weiß schon das meiste. Aber wenn nicht mal mehr in Hochschulen Sicherheit auf Baustellen angeboten wird, dann ist es schon besser es macht jemand anders. Außerdem ist das ein Versicherungsposten mehr, der zusätzlich kostet und sich nicht lohnt, wenn man nur wenige Baustellen hat. Versicherungsträger raten aber zu getrennten SiGeKos, wegen der Verflechtung. Gesetzlich vorgeschrieben ist es aber nicht. Ich kann mir vorstellen, dass wegen Bauleiter es auch irgend wann so gehandhabt wird, dass es empfohlen wird es zu trennen. Dann kann man aber gleich die ganze HOAI grundlegendst ändern. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 16.11.2015
Beiträge: 5
gozi: Offline
![]() Beitrag Datum: 17.11.2015 Uhrzeit: 20:40 ID: 55021 | Social Bookmarks: Zitat:
![]() | |
Social Bookmarks: Es läuft bewusst ohne Formular, schließlich will die Behörde weniger Aufwand als vorher betreiben. Bis 1999 gab es ja das Formular. Dieses will man nicht mehr aufleben lassen. Nach neuer LBauO RLP archiviert das Bauamt auch beispielsweise die Statik und den Wärmeschutznachweis nicht mehr. Statiker, Architekt und Energieberater müssen durch Unterschriften bestätigen, dass diese Unterlagen korrekt erstellt wurden und bei Ihnen aufbewahrt werden. | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.07.2003
Beiträge: 924
Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 08.03.2016 Uhrzeit: 23:31 ID: 55357 | Social Bookmarks: |
![]() | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Versicherung als angestellter Bauleiter ? | mika | Beruf & Karriere | 4 | 21.05.2015 07:25 |
Haftung als Freelancer | MelJee | Beruf & Karriere | 7 | 02.01.2011 18:52 |
Bauleiter nicht vorgesehen? | Kieler | Konstruktion & Technik | 3 | 09.10.2010 01:07 |
Ca.-Honorar und Haftung bei kleiner Planung | formliquide | Beruf & Karriere | 1 | 19.03.2008 09:55 |
Haftung | goga | Planung & Baurecht | 7 | 05.05.2006 16:59 |