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Datum: 16.11.2015
Uhrzeit: 11:10
ID: 55014



AW: Haftung Bauleiter #9 (Permalink)
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Es ist m. W. nicht möglich dass dich der Bauherr ohne dein Wissen als Bauleiter angibt. Du musst ja das Formular auch unterschreiben. Bei mir war es gerade so, dass die Baubehörde kein Rohbauer oder Zimmermann (Meister) als BL nach LBO akzeptiert hatte, sondern ich das übernehmen musste, und diese dann wiederum eine Fachbauleitererklärung unterschreiben lies.
Wie gesagt, wenn dem Bauherrn klar ist dass er dann 2 Leute für Bauleitung (LBO) und Bauüberwachung bezahlen muss, ist es eben möglich dass er sich den Bauüberwacher (Honorar nach HOAI) dann eben spart. Das Honorar ist ja hierfür nicht unerheblich. Evtl. ist man auch angreifbarer für die eigene Ausführungsplanung, weil man diese dann eben nicht mehr überwacht, aber auch hier für Planungsfehler mitverantwortlich ist. Also ganz raus kommt man da nie.

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