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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 23.03.2016 Uhrzeit: 10:24 ID: 55451 | Social Bookmarks: Wenn die Positionen als Bedarfspositionen erfasst sind, sollte es kein Problem sein, wenn diese nicht zur Ausführung kommen. Wenn Positionen garnicht zur Ausführung kommen, wurden diese bisher nach meiner Erfahrung auch nicht bezahlt, bzw. von den Unternehmern noch nicht in Rechung gestellt. In der Regel sind die Firmen ja an einer guten Zusammenarbeit interessiert, so das die VOB meistens nicht allzu dogmatisch behandelt wird. ... ich habe grade nen Kommentar dazu gefunden; demnach besteht ein anspruch auf Vergütung nur, wenn die Leistung durch den AG selbst ausgeführt, oder an dritte vergeben wird. Was passiert wenn die Leistung nicht ausgeführt wird steht da leider nicht. eingesparte Aufwendungen könnten in diesem Fall z.B. die Arbeitszeit sein, was beim Trockenbau ja nicht unerheblich ist. Ggf. mal die Urkalkulation anfordern und nachschauen. Wenn der Unternehmer das Material bezahlt haben möchte würde ich daruf bestehen, das es dann auch dem AG übergeben wird... Ich Denke mann solte sich da einigen können. |
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