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| ehem. Benutzer Registriert seit: 13.04.2005
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marcotica: Offline
Beitrag Datum: 27.04.2005 Uhrzeit: 12:01 ID: 8394 | Social Bookmarks: Ich sehe Du bist ein Verfechter des "unabhängigen Architekten". Das verstehe ich gut und bin grundsätzlich auch Deiner Meinung. Dennoch sind die Vorteile des "Alles aus einer Hand"-Prinzips nicht von der Hand zu weisen und wir sollten uns der Sache stellen bzw. mitmachen. Mit Festpreisgarantie meine ich: Eine klar definierte Baubeschreibung für die gesamte Bau-Massnahme einschl. Planungskosten und Überwachung. Dazu einen klar beschriebenen Katalog bzw. Preisverzeichnis für Zusatzleistungen....ähnlich wie es die Autohersteller schon lange tun: Klimaanlage kostet Betrag X, Goldene Wasserhähne Marke XY kosten X, usw. Die Planungskosten können ebenfalls preislich gefasst werden (nicht nach HOAI), Standardentwurf kostet X, individueller Entwurf 1 kostet X, individueller Entwurf 2 kostet X, usw. Der Entwurf/das Projekt kann genauso individuell wie beim "freien" Architekten werden, nur in diesem Fall sitzt der Architekt als Mitarbeiter im Unternehmen d.h. er braucht keinen eigenen Verwaltungsapparat, kein eigenes Büro und kann schon von daher günstiger arbeiten. Ein "freier" Architekt kann auch den Preis duch Kostenschätzung, -berechnung halbwegs genau definieren, aber halt nur halbwegs. 5-10% Kostenschwankung sind da locker noch drin (beim Eigenheim schnell 20000 €). Gewissheit hat man erst nach Ausschreibung und Preisspiegel. Bis dahin hat ein Architekt aber schon viele Kosten verursacht und wenn sich dann erst rausstellt das die Sache nicht zu finanzieren ist.......Pech für den Bauherrn. Daher fährt er doch besser wenn er frühzeitig (nach beschlossenem Entwurf), einen festen Preis zugesichert bekommt. Ausserdem sehe ich beim klassischen Prinzip immernoch die Gewaltenteilung: "Architekt-Bauherr-Ausführender" Als Architekt ist man zwar Treuhänder des Bauherren und wird von diesem bezahlt. Man muß aber auch im Streitfall dafür sorgen, daß der Handwerker zu seinem Recht kommt, falls der Bauherr z.B. unberechtigt Rechnungen kürzt. Ohne zufriedene bzw. gerechtbehandelte Handwerker wird man nämlich sonst bald keine Antworten mehr auf seine Ausschreibungen erhalten. |
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