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Datum: 14.03.2014
Uhrzeit: 18:14
ID: 52295



AW: Geländer im Außenbereich nach Landesbauordnung?

#2 (Permalink)
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Hallo,

in der BayBO ist keineswegs nur von Gebäuden die Rede. Schau dir mal besonders Art. 32 und 36 an.
Das mit den 12cm und Nicht-Überkletterbarkeit kommt aus der DIN 18065 und gilt nur bei Bereichen, wo mit Kleinkindern zu rechnen ist (also nicht gerade die Außentreppe eines Krematoriums ). In der BayBO steht nur, dass diese Sachen sicher zu gestalten sind, aber nicht genau, wie.

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