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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 12.12.2009 Uhrzeit: 19:17 ID: 36744 | Social Bookmarks: jarrid, die Architektenkammer Rheinland-Pfalz hat inzwischen auch die Fortbildungspflicht eingeführt, d.h. du musst dann zusätzlich zu den zwei Jahren Erfahrung auch noch die Ausbildungspunkte nachweisen. Und gerade das ist sehr kostspielig, wenn man sich die Preise der Seminare mal vornimmt.... Soweit ich weiss, gilt für den "Beginn" der Erfahrung auch das Datum des Diploms. Die zwei Jahre Erfahrung hätte ich nach dem Studium schon vorweisen können, jedoch zählt nur "echte" Berufserfahrung nach dem Diplom. |
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