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noone: Offline
Beitrag Datum: 09.03.2009 Uhrzeit: 11:13 ID: 32961 | Social Bookmarks: Zitat:
Zur betriebswirtschaftlichen Ausgabenkalkulation denke ich trotzdem, dass man Lohnausgabenposten und Arbeitsplatzkosten nicht vermischen sollte, denn die Arbeitsplatzkosten sind nicht von der Höhe des Gehaltes abhängig. Es ist also kein deutlicher Unterschied, ob ich jemand 1700 Brutto bezahle, oder 2000 Brutto. Das sind definitif nur 300 Euro pro Monat Unterschied, denn die Arbeitsplatzkosten bleiben gleich. Es ist übrigens meiner Meinung nach besser, wenn kleine Büros mit knapper Kalkulation auf freie Mitarbeiter zurückgreifen, da die Nebenkosten wegfallen, und auf die Auftragslage auch flexibler reagiert werden kann. Die Scheinselbstständigkeit ist kein grosses Thema, wenn man die Arbeit nach den Kriterien der Scheinselbstständigkeit organisiert. Dies bedeutet dann natürlich, dass ich auch als AG flexibler sein muss, und eventuell keine Büropräsenz von 8 bis 5 erwarten kann. | |
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