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Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 15.06.2009 Uhrzeit: 16:24 ID: 34117 | Social Bookmarks: Ah, danke Kieler. Das wusste ich nicht. Ich dachte immer, baugewerblich tätige Architekten sind im Gegensatz zum angestellten Architekten allein beratend für das Baugewerbe tätig oder werden als freie Mitarbeiter von ihnen geführt. Dann sollte man sich wohl als baugewerklicher Architekt eintragen lassen. Dieser Status beinhaltet eigentlich mehr Tätigkeitsfelder als der "freie Architekt"! Wenn man sein eigenes Bauunternehmen hat, kann man die Bauleistungen viel günstiger und aus einer Hand anbieten! Irgendwie finde ich die Verschmelzung von Architekt und Bauunternehmer ungesund. Aber es eröffnet einen mehr Möglichkeiten und mehr Verdienst. Geändert von Archiologe (15.06.2009 um 16:47 Uhr). |
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