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Datum: 14.06.2009
Uhrzeit: 12:17
ID: 34090



Architekt und Immobilienverwalter!- Geht das?

#1 (Permalink)
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Hallo,

habe im Internet einen Architekt gefunden, der neben einem Architekturbüro auch noch eine Hausverwaltungsfirma betreibt.

Die bieten u.a. folgende Leistugen an:

Mietverwaltung
-Wohnungsabnahme und Übergabe
-Erstellung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung
-Schriftverkehr mit den Mietern

Eigentumsverwaltung Kaufmännisch
-Überwachung valler Geldeingänge und Ausgänge
-Erstellung der Jahresabrechnung für die Eigentümer
-Abschluss von Wartungs- und Wersicherungsvertägen

Immobilienbetreuung
-Feststellung von baulichen Mängeln am Objekt
-Entgegennahme von Schadensmeldungen der Mieter
-Einleitung und Überwachung von notwendigen Reparaturen
und Instandsetzungsmaßnahmen
-Vorschläge zur Werthaltung der Immobilie


Wollte mal fragen, ob ein eingetragender Architekt überhaupt noch andere Aufgaben rund um Immobilien bearbeiten darf.
Ich weiss, dass man seine eigenen gebauten Bauten nicht selbst vermarkten darf. Da liegt laut Architektengesetz ein Interessenkonflikt vor!
Kann man z. B. Immobilienmarkler und eingetragender Architekt sein?

Was meint ihr dazu?

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Beitrag
Datum: 15.06.2009
Uhrzeit: 12:32
ID: 34104



AW: Architekt und Immobilienverwalter!- Geht das?

#2 (Permalink)
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Es gibt neben der Möglichkeit als freier Architekt auch eine Eintragung als
baugewerblich tätiger Architekt zu erwirken.
Zitat:
Zitat von Merkblatt 96, Architektenkammer B-W
Der baugewerbliche Architekt (Abschnitt 4 der BerufsO)
Gem. Abschnitt 4 Abs. 1 der Berufsordnung ist baugewerblicher Architekt, wer
eine baugewerbliche Betätigung (Bauträger, gewerbsmäßig tätiger Baubetreuer,
Bauunternehmer, Baustoffhändler oder -hersteller, Wohnungsunternehmer,
Hersteller von raumbildendem Ausbau, von Freianlagen oder eine ähnliche
Tätigkeit) ausübt. Gleichzeitig kann der baugewerbliche Architekt aber gem.
Abschnitt 4 Abs. 4 der BerufsO auch Architektenleistungen als Sachwalter des
Bauherrn erbringen.
Der baugewerbliche Architekt hat in der Praxis regelmäßig zwei wirtschaftliche
Standbeine. Zum einen ist er (teilweise) Inhaber einer baugewerblichen Firma,
zum anderen betreibt er ein Architekturbüro.
weiter: www.akbw.de/pubimg/p_m_256.pdf

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Beitrag
Datum: 15.06.2009
Uhrzeit: 17:24
ID: 34117



AW: Architekt und Immobilienverwalter!- Geht das? #3 (Permalink)
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Ah, danke Kieler. Das wusste ich nicht.

Ich dachte immer, baugewerblich tätige Architekten sind im Gegensatz zum angestellten Architekten
allein beratend für das Baugewerbe tätig oder werden als freie Mitarbeiter von ihnen geführt.

Dann sollte man sich wohl als baugewerklicher Architekt eintragen lassen.
Dieser Status beinhaltet eigentlich mehr Tätigkeitsfelder als der "freie Architekt"!

Wenn man sein eigenes Bauunternehmen hat, kann man die Bauleistungen viel günstiger
und aus einer Hand anbieten!
Irgendwie finde ich die Verschmelzung von Architekt und Bauunternehmer ungesund. Aber es
eröffnet einen mehr Möglichkeiten und mehr Verdienst.

Geändert von Archiologe (15.06.2009 um 17:47 Uhr).

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Beitrag
Datum: 17.06.2009
Uhrzeit: 10:43
ID: 34135



AW: Architekt und Immobilienverwalter!- Geht das? #4 (Permalink)
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wie sieht das denn im falle eines absolventen aus?
ich habe zb nun das angebot bekommen als kommanditist bei einem bauunternehmen einzusteigen (erstellung schlüsselfertiger bauten & kleinaufträge).
dies würde doch dann auch unter eine baugewerbliche tätigkeit fallen. zieht dies eine gewerbeanmeldung mit sich? :eek:

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Tom
 
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Beitrag
Datum: 22.06.2009
Uhrzeit: 15:36
ID: 34176



AW: Architekt und Immobilienverwalter!- Geht das? #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von jeza Beitrag anzeigen
wie sieht das denn im falle eines absolventen aus?
Als Kommanditist erwirbst Du Unternehmensanteile. Du bist mit Deinem Einkommen steuerpflichtig und mit Deinem Gewinnanteil aus der Beteiligung. Gewerbesteuer als Person zahlst Du nicht, die fällt für das Unternehmen an. Mit den Kammerfragen hast Du nichts zu tun, Du bist in der Rolle weder "Architekt" noch Freiberufler.

Alle Antworten zu Rechtsfragen in diesem Forum wie immer ohne Gewähr .

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Beitrag
Datum: 22.06.2009
Uhrzeit: 15:54
ID: 34177



AW: Architekt und Immobilienverwalter!- Geht das? #6 (Permalink)
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danke für die antwort Tom!
habe mich auch noch anderweitig erkundigt und deine infos stimmen auch damit überein.

gruß

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Tom
 
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Beitrag
Datum: 22.06.2009
Uhrzeit: 15:59
ID: 34178



AW: Architekt und Immobilienverwalter!- Geht das? #7 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archiologe Beitrag anzeigen
Wollte mal fragen, ob ein eingetragender Architekt überhaupt noch andere Aufgaben rund um Immobilien bearbeiten darf.
Nach meiner Kenntnis darf man (mit kleinen Unterschieden von Bundesland zu Bundesland) fast alles, solange man seine Aktivitäten rechtlich und geschäftlich trennt und den Bauherrn über seine verschiedenen Rollen aufklärt. Ich kenne mehrere Beispiele, bei denen derselbe Architekt a) als Planer mit seinem Architekturbüro, b) als Bauunternehmer mit seiner Baufirma und c) als Makler mit seiner Vermietungsagentur aufgeführt war.

Ein Stichwort, das hier noch nicht gefallen ist, ist das "Koppelungsverbot". Das verbietet einem Architekten nach wie vor, Grundstücksverkäufe mit Planungsaufträgen (an sich oder wirtschaftl. Verbundene) zu verknüpfen. Und da helfen keine Versuche, die Aktivitäten durch verschiedene Firmen rechtl. zu trennen.

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Tom
 
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Beitrag
Datum: 22.06.2009
Uhrzeit: 16:10
ID: 34179



AW: Architekt und Immobilienverwalter!- Geht das? #8 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archiologe Beitrag anzeigen
Ich weiss, dass man seine eigenen gebauten Bauten nicht selbst vermarkten darf. Da liegt laut Architektengesetz ein Interessenkonflikt vor!
Geht es da wirklich um die Vermarktung? Wäre toll, wenn Du dazu noch etwas Näheres sagen könntest.

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Beitrag
Datum: 22.06.2009
Uhrzeit: 18:06
ID: 34181



AW: Architekt und Immobilienverwalter!- Geht das? #9 (Permalink)
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Hallo Tom, was Du in Deinem vorletzten Beitrag schreibst ist etwas unpräzise.
Wenn Du meinem Link oben folgst, wirst Du erfahren, dass freie
Architekten eben nicht gewerblich tätig sein dürfen, auch nicht wenn man die
Firmen sauber trennt, es sei denn zwischen den beiden Tätigkeiten kein besteht
Zusammenhang. (Als Beispiel wird dort ein Architekt, der aufgrund Erbgangs
Kommanditist einer pharmazeutischen Fabrik geworden ist, genannt.)
Das Koppelungsverbot gilt nur für freie Architekten, nicht aber für
gewerblich tätige.
Vermarktung halte ich bei freien Architekten für nicht zulässig, weil er als
Sachwalter nicht mehr unabhängig ist, sondern ein Interesse am Vertrieb hat.
Das sollte auch in dem verlinkten Dokument der AKBW nachzulesen sein.

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Tom
 
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Beitrag
Datum: 22.06.2009
Uhrzeit: 18:34
ID: 34182



AW: Architekt und Immobilienverwalter!- Geht das? #10 (Permalink)
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Mir ging es darum, was man als "Architekt" überhaupt machen darf. Nach meinem Verständnis ist allein der Namens-Zusatz "freier" Architekt gestorben, sobald man nebenher noch etwas gewerblich macht, das mit dem Bauen zu tun hat. Aber ich kann trotzdem in getrennten Geschäften als nicht-freier "Architekt" noch die gleichen Leistungen wie ein freier erbringen, ohne Gewerbesteuerpflicht (steuerlich als Freiberufler). Dabei muss ich den Bauherrn auf meine parallele gewerbliche Tätigkeit hinweisen, aber nichts hindert mich daran, ihr nachzugehen.

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Beitrag
Datum: 22.06.2009
Uhrzeit: 22:03
ID: 34188



AW: Architekt und Immobilienverwalter!- Geht das? #11 (Permalink)
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...das stimmt, aber Du musst in der Liste auch als gewerblicher Architekt
eingetragen sein (ist also nicht nur ein selbst gewählter Namens-Zusatz).
Und auch nicht unwichtig, dass Du dann nicht mehr an Wettbewerben
teilnehmen darfst, die für freie Architekten ausgeschrieben wurden.
Zu erwähnen ist auch, dass man sich gar nicht so einfach in die Liste als
gewerblicher eintragen lassen kann, man muss schon nachweisen, dass man
auch gewerblich tätig ist (aus verständlichen Gründen).

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