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Registrierter Nutzer Registriert seit: 28.04.2007
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jeza: Offline
![]() Beitrag Datum: 17.06.2009 Uhrzeit: 09:43 ID: 34135 | Social Bookmarks: wie sieht das denn im falle eines absolventen aus? ich habe zb nun das angebot bekommen als kommanditist bei einem bauunternehmen einzusteigen (erstellung schlüsselfertiger bauten & kleinaufträge). dies würde doch dann auch unter eine baugewerbliche tätigkeit fallen. zieht dies eine gewerbeanmeldung mit sich? :eek: |
Registriert seit: 15.02.2003
Beiträge: 1.762
Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 22.06.2009 Uhrzeit: 14:36 ID: 34176 | Social Bookmarks: Als Kommanditist erwirbst Du Unternehmensanteile. Du bist mit Deinem Einkommen steuerpflichtig und mit Deinem Gewinnanteil aus der Beteiligung. Gewerbesteuer als Person zahlst Du nicht, die fällt für das Unternehmen an. Mit den Kammerfragen hast Du nichts zu tun, Du bist in der Rolle weder "Architekt" noch Freiberufler. Alle Antworten zu Rechtsfragen in diesem Forum wie immer ohne Gewähr ![]() |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 28.04.2007
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jeza: Offline
![]() Beitrag Datum: 22.06.2009 Uhrzeit: 14:54 ID: 34177 | Social Bookmarks: danke für die antwort Tom! habe mich auch noch anderweitig erkundigt und deine infos stimmen auch damit überein. ![]() gruß |
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