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        Beitrag Datum: 18.03.2010 Uhrzeit: 12:26 ID: 38351  |            Social Bookmarks:      Zitat:  
 Es gibt in den meisten Versorgungswerken, wie von mir bereits beschrieben, die Möglichkeit bereits als Absolvent auf "Widerruf" einzutreten. Zitat:  
 -Schwerbehinderte (meist 1/2 Beitrag). In der Praxis wirst du keine Wettbewerbe finden (außer Studentenbewerbe), die ohne Kammerzugehörigkeit möglich sind. Alles andere ist blanke Theorie... Zitat:  
 Ungerecht ist es für den selbstständigen Architeken. Die sind im Gegensatz zu anderen Selbstständigen auch pflichtversichert. Ist gerade nachteilig für Berufsstarter. Man sollte es freistellen, ob man sich im Versorgungswerk oder privat oder gar nicht versichern will. Zitat:  
 Zitat:  
 Mit der freiwilligen zeitweisen Austragung aus der Kammer würde ich vorsichtig sein. Es gibt meistens eine Frist für eine erneute Eintragung ohne Prüfung. Wenn du Pech hast, mußt du nach einem Jahr wieder eine aktuelle Bescheinigung über die geleistete AiP Zeit vorlegen. Außerdem kostet die erneute Eintragung auch was, so um 150€.  |  |||||
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noone: Offline
              Beitrag Datum: 18.03.2010 Uhrzeit: 14:49 ID: 38353  |            Social Bookmarks:      Zitat:  
 Die Kammerzugehörigkeit wird immer dort abgerufen, wo es um konkrete Bauaufgaben geht. Dort wo es eben nur um Ideen, Preise für gebaute bzw. fiktive Projekte oder ähnliiches geht, sind die meisten Wettbewerbe offen. ein Blick in die Wettbewerbe aktuell zeigt, dass es zur Zeit enorm viele offene Verfahren gibt.  |  |
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        Beitrag Datum: 18.03.2010 Uhrzeit: 16:16 ID: 38359  |            Social Bookmarks:      Zitat:  
 Welche Qualifikationen werden denn deiner Meinung nach bei Ideenwettbewerben abgefragt? Dann könnte ja eigentlich auch meine Friseurin an einem solchen Bewerb teilnehmen.   Und was heißt konkrete Bauaufgabe? Du meinst wohl Wettbewerbe wie "Architekten zeichnen" oder so? Dir ist sicher aufgefallen, daß bei "wettbewerb aktuell" speziell "Studenten" und "Absolventen" aufgeführt werden und für diese nur wenige bis keine Wettbewerbe ausgeschrieben sind. (Zum Verständnis: Man ist solange Absolvent, bis man in eine Kammer aufgenommen wurden.) Mit den Rubriken "angestellt", "freischaffend" und "beamtet" sind jeweils Architeken gemeint. Diese Berufsbezeichnung darf in Deutschland bekanntlich nur von Kammermitgliedern getragen werden.  |  |
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noone: Offline
              Beitrag Datum: 18.03.2010 Uhrzeit: 19:34 ID: 38363  |            Social Bookmarks:      ...... beim Durchlesen auf den ersten Blick sind Dir schon die aufgefallen, wo explizit keine Professionszugehörigkeit gefordert wird? Und sicher auch die, die das Diplom als ausreichende Qualifikation akzeptieren?      Ich sage ja nicht, dass "offen" heisst, dass keinerlei Kriterien erfüllt werden müssen. Gerade bei Ideenwettbewerbe gibt es aber sehr wohl Berufsstandunabhängige offene Wettbewerbe. hab jetzt echt keinen Bock, die Liste zu durchforsten, aber hier z.B. ist es mir direkt aufgefallen: <> wettbewerbe-aktuell <> Fachzeitschrift für Architektenwettbewerbe <>  |  
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        Beitrag Datum: 18.03.2010 Uhrzeit: 21:14 ID: 38364  |            Social Bookmarks:      Faszinierend !!!      Bin schon ewig auf der Suche nach einem passenden Wettbewerb für mich als "nur" Dipl-Ing. und dann gleich ein Treffer. Es gibt doch noch Auslober mit Herz! Du hast die buchstäbliche Nadel im Heuhaufen gefunden. ![]()  |  
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noone: Offline
              Beitrag Datum: 19.03.2010 Uhrzeit: 00:25 ID: 38365  |            Social Bookmarks:      ... wenn Du meinst...wird es wohl so sein       |  
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   Ort: Kiel  
Hochschule/AG: Architekt             Beitrag Datum: 19.03.2010 Uhrzeit: 09:48 ID: 38367  |            Social Bookmarks:      Zitat:  
 nicht weiter weiß, es findet sich immer jemand, der einem hilft ![]() Für meinen Geschmack sind wir hier schon seit ein paar Beiträgen im Bereich der Haarspalterei. Es gibt schon Möglichkeiten als Absolvent an Wettbewerben teilzunehmen, sei es an den "Heuhafennadelwettbewerben" oder als Co-Autor. In letztem Fall kann man das Ergebnis in eigener Sache vermarkten und den Entwurf im Vorwege verkaufen für den Fall, dass man gewinnt, aber nicht selbst umsetzen kann/will. D.h. wenn der Beitrag realisiert wird, bekommt man als Co-Autor einen vorher festgelegten prozentualen Anteil am Honorar der LPH 1-3.  |  |
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        Beitrag Datum: 19.03.2010 Uhrzeit: 13:02 ID: 38371  |            Social Bookmarks:      Zitat:  
 ![]() ... Geändert von Archiologe (19.03.2010 um 17:32 Uhr).  |  |
  
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