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![]() ![]() Beitrag Datum: 16.03.2010 Uhrzeit: 14:54 ID: 38297 | Social Bookmarks: Du bist ja erstmal in der Probezeit. Da kann der Arbeitgeber aber auch der Arbeitnehmer ohne jedliche Begründung jederzeit kündigen. Wenn ein besserer Job winkt, sagst du einfach bescheid und gut is. |
Social Bookmarks: Na ganz so ist es nicht. Auch in der Probezeit gibt es Fristen! Je nach Vertrag kann es sogar sein, dass der Arbeitgeber Dich für die verbleibende Probezeit allerhöchstens (bezahlt) freistellen kann...
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![]() ![]() Beitrag Datum: 16.03.2010 Uhrzeit: 17:25 ID: 38301 | Social Bookmarks: Ok, normalerweise sind 2 Wochen Kündigungsfrist während der Probezeit vereinbart. Diese spielen aber in der Praxis i.E. keine Rolle, weil ein demotivierter Arbeitnehmer nur Probleme schafft. Kein Chef wird darauf bestehen. Natürlich muss man auf das Restgehalt verzichten. |
Social Bookmarks: So herum schon, aber wenn man entlassen wird, ist es schon schön, wenn man noch eine Weile weiterhin Geld erhält.
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