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Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 13.10.2010 Uhrzeit: 11:58 ID: 41220 | Social Bookmarks: Bei Absolventenwettbewerben reicht die Vorlage des Diploms, bei Architektenwettbewerben benötigst du meistens die Kammereintragsurkunde als Nachweis. Ein Büro mit Steuernummer mußt du nicht haben. Die Arbeitslosigkeit ist auch kein generelles Ausschlußkriterium. Viele Realisierungsettbwerbe verlangen eine Mindestumsatzsumme im Jahr, um sicher zu gehen, daß du schon selber gebaut hast oder noch baust. Oder du muß von dir realiserte Projekte vorweisen können. Die Teilnahmevoraussetzungen stehen aber immer in den Ausschreibungen. Ich würde deinem Arbeitgeber nichts davon sagen. Ist ja deine Privatangelegenheit. Nur wenn es ausdrücklich in deinem Arbeitsvertrag angesprochen ist, daß du keine eigenen Wettbewerbe machen darfst, würde ich ihn über dein Vorhaben informieren. |
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