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Datum: 28.06.2011
Uhrzeit: 15:07
ID: 44226



AW: Öffentlicher Dienst und Anerkennung für Planvorlageberechtigung

#1 (Permalink)
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Zitat von SoNici Beitrag anzeigen
wär mal lustig zu sehen, wie die Architekten reagieren, wenn ich ihnen sage, was sie bringen müssen, und dabei erwähne, dass ich selbst aber gar nichts einreichen darf (naja, fast nichts). ha ha
Was wäre so lustig dran? Die meisten von uns haben sich das ohnehin schon gedacht. Die Mädels in den Bauämtern stehen sowieso unter generalverdacht, von irgendwo aus der Sektretärinnenabteilung zur Aufbesserung der Frauenquote aufgestiegen zu sein. Denn fachlich prüfen die ja nicht, wird uns immer gesagt, wenn ein Fehler durchrutscht. ("War ja 'nen vereinfachtes Verfahren.") Dabei sind wir immer dankbar, wenn ein grundlegender Fehler rechtzeitig bemerkt wird und nicht erst, wenn die Hütte steht.

Nebenbei: Niemand wird mit 45 ohne Berufserfahrung eine Behörde verlassen um ein Architekturbüro zu führen. Denn im Architekturbüro kommen die Pläne nicht mit einem Klick fertig aus dem Kopierer.

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Datum: 28.06.2011
Uhrzeit: 17:01
ID: 44228



AW: Öffentlicher Dienst und Anerkennung für Planvorlageberechtigung

#2 (Permalink)
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Zitat von leipziger Beitrag anzeigen
Denn im Architekturbüro kommen die Pläne nicht mit einem Klick fertig aus dem Kopierer.
Hmmm, bei uns kommen die Pläne aus dem Plotter... aber dass sie fertig sind, hat mich dann viel Stress und Schweiß gekostet. (Mann soll es kaum glauben, aber nicht nur die Architekturbüros arbeiten ;P)

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Datum: 30.06.2011
Uhrzeit: 11:21
ID: 44240



AW: Öffentlicher Dienst und Anerkennung für Planvorlageberechtigung #3 (Permalink)
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Was soll das denn? In der Behörde kommen die Formulare auch nicht einfach so aus dem Kopierer (sonst würde ein Bauantrag ja nicht so lange dauern)!

Kammermitglied zu sein bedeutet ja nicht nur, bauvorlageberechtigt zu sein, sondern es geht ja auch um so Sachen wie Versorgungswerk usw.

In Bayern kann man bei der Kammer Fortbildungskurse besuchen, die dir dann für die Zulassung angerechnet werden. Gibts in BaWü bestimmt auch.

Viel Erfolg! sanne

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Benutzerbild von Archimedes
 
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Datum: 30.06.2011
Uhrzeit: 11:38
ID: 44241



AW: Öffentlicher Dienst und Anerkennung für Planvorlageberechtigung #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von sanne Beitrag anzeigen
Was soll das denn? In der Behörde kommen die Formulare auch nicht einfach so aus dem Kopierer (sonst würde ein Bauantrag ja nicht so lange dauern)!
Ist ja nicht das Thema, aber die Formulare kommen mit der Post und ausgefüllt hat sie ein freischaffender Architekt der um eine Genehmigung ersucht.

Die Arbeit auf einer Behörde wäre mir zu fad, aber dafür ist man halt gut abgesichert und hat sehr geregelte Arbeitszeiten.

Versorgungswerk ist natürlich ein Argument für den Kammerbeitritt, ansonsten sehe ich keinen Grund als Beamter oder Behördenmitarbeiter unbedingt in der Kammer zu sein. Das Engagement dieser Berufsgruppe ist auf Kammerebene kaum meßbar, obwohl man das als Dienstzeit sogar angerechnet bekommt.

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Datum: 30.06.2011
Uhrzeit: 18:40
ID: 44246



AW: Öffentlicher Dienst und Anerkennung für Planvorlageberechtigung #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Die Arbeit auf einer Behörde wäre mir zu fad, aber dafür ist man halt gut abgesichert und hat sehr geregelte Arbeitszeiten.
Sorry, aber mir scheint, Du scherst hier alle über einen Kamm.

Ok, wir arbeiten definitiv nicht am Wochenende, und sicher soll man bei uns jede Überstunde wieder abfeiern... aber das scheint es wohl gewesen zu sein, was die Behörde bei der ich arbeite mit der "allgemeinen Behörde" gemeinsam hat...

Wie ich schon gesagt habe: Nicht nur die Angestellten der Architekturbüros arbeiten!

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Datum: 01.07.2011
Uhrzeit: 07:50
ID: 44251



AW: Öffentlicher Dienst und Anerkennung für Planvorlageberechtigung #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Sadi Beitrag anzeigen
Sorry, aber mir scheint, Du scherst hier alle über einen Kamm.
Wie ich schon gesagt habe: Nicht nur die Angestellten der Architekturbüros arbeiten!
Hab nicht gesagt, daß dort nichts gearbeitet wird. Es wäre mir zu fad, schrieb ich. Habe schon einige Behörden und Mitarbeiter (auch im Bekanntenkreis) erlebt, daher dieses Statement und das Wissen das dort wohl gearbeitet, aber auch jede Minute vergütet wird. Zeit zum Plauschen und Kaffeetrinken gibt's aber in allen Behörden noch reichlich.

Wenn man geregelte Arbeitsvorgänge, klare Arbeitszeitregelungen und eine hervoragende soziale Absicherung braucht, sich Vorgesetzten problemlos unterordnen kann und gelegentlichen psychischen Problemen von Kollegen und Bürgern gelassen entgegen sieht, dann kann man auf einer Behörde sicher "bequem" das Rentenalter erreichen.
Ich weiß schon sehr lange, daß es diese "relativ entspannte" Möglichkeit gibt, aber für mich wäre das halt nichts.

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Datum: 01.07.2011
Uhrzeit: 09:40
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AW: Öffentlicher Dienst und Anerkennung für Planvorlageberechtigung #7 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Sadi Beitrag anzeigen
wir arbeiten definitiv nicht am Wochenende, und sicher soll man bei uns jede Überstunde wieder abfeiern...


Guck mal hier: http://www.tektorum.de/studium-beruf...erstunden.html
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Datum: 01.07.2011
Uhrzeit: 18:01
ID: 44260



AW: Öffentlicher Dienst und Anerkennung für Planvorlageberechtigung #8 (Permalink)
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Zitat von Jochen Vollmer Beitrag anzeigen
Jochen, Du missverstehst mich....
Was ich sagen wollte war: Ja, ich mache Überstunden, und auch Unbezahlte, die ich nicht abfeiern kann, da meine Arbeitszeit, die ich nach 19:30h tätige, einfach nicht mehr gezählt wird (kommt nicht wirklich wenig vor!), aber sicherlich nicht so viele, wie sie in Architekturbüros Usus sind (das allein schon, da ich am Wochenende nicht ins Büro fahren kann, weil dort abgeschlossen ist).

Also, die Abteilung in der ich arbeite, ist (außer in Bezug auf die Arbeitszeiten) nicht nennenswert weniger stressig als meine Arbeit damals im Architekturbüro! Auch wenn das kaum einer glauben mag... Vorurteile halt.

Und abwechslungsreich ist der Job auf alle Fälle.

Was das Unterordnen unter den Vorgesetzten angeht... naja, ich bin die Leiterin eines Projektteams , und meine Vorgesetzten lassen mir eigentlich freie Hand.... "Fügen" musste ich mich erst 1x (zu einem Thema, was ich nicht mal verschuldet hatte) und dazu habe ich klar allen Beteiligten meine Meinung gesagt.

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