|
Social Bookmarks: Zitat: Die Vormauerung auf den zwei abgedichteten Steinen wäre mir zu wackelig. Wie wärs in Deinem Fall mit einer tragenden Bodenplatte mit durchgehender unterseitiger Wärmedämmung und die Vormauerung stellst Du auf eine Betonkonsole, die an einem Schöck-Isokorb hängt? | ||
Registrierter Nutzer Registriert seit: 22.12.2008
Beiträge: 492
k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 07.07.2010 Uhrzeit: 23:16 ID: 39763 | Social Bookmarks: ziegel auf einen isokorb ist sicher irgendwie möglich, aber so ein detail sollte man nicht nehmen, um kreativ zu werden, oder? kostet ja auch geld. |
Social Bookmarks: Zitat:
Das was ChildinTime jetzt vorsieht ist auch OK und sicher am Einfachsten. Die kleine Wärmebrücke kann man vernachlässigen. Es wäre dabei zu überlegen, ob man nicht außen am Fundament noch herunter dämmen sollte. Ein Hinweis: Die gedämmten Mauerwerksziegel, die Du jetzt nehmen möchtest, bringen i.d.R. nur waagerecht (als Wandbauteil) die nötigen Wärmedämmwerte. Durch Kammern und Stege im Stein dürfte die Dämmwirkung vertikal, also wie bei Dir erforderlich, deutlich geringer sein. | ||
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 08.07.2010 Uhrzeit: 09:47 ID: 39772 | Social Bookmarks: Zitat:
Das Referenzgebäude nach EnEV berücksichtigt nämlich einen psch. Wärmebrückenzuschlag von 0,05 W/m²K (EnEV Anlage 1 Tab.1). Dieser Wert sollte also auch im EnEV Nachweis für das vorliegende Gebäude erreicht werden, somit müssen die Details entweder übereinstimmen mit oben aufgeführten Beiblatt oder es muss ein Gleichwertigkeitsnachweis geführt werden oder alle Wärmebrücken müssen detailliert nach DIN EN ISO 10211 berechnet werden. Ansonsten muss der pauschale Wärmebrückenzuschlag verdoppelt werden, was dann dazu führen kann, dass beispielsweise eine Brennwerttherme nicht mehr für den primärenergetischen Nachweis reicht. Und auch für den Ht´-Nachweis bedeuten 0,05 immerhin 12,5% des Höchstwertes nach EnEV Anlage 1 Tab.2 für ein freistehendes Wohngebäude mit mit AN ≤ 350m². Anm. Die o.a. EnEV Bezüge gelten für Wohngebäude | |
Social Bookmarks: Zitat:
Du hast natürlich Recht (im Sinne der gesetzlichen Vorgaben), aber es stellt sich bei allem die Frage, wie weit der Einzelne den staatlich verordneten "Blödsinn" (Dämmstärkenwahn, Wärmebrückenkatalog, etc.) mitmacht bzw. ob man in gewissen Fällen bei der Ausführung in Abstimmung mit allen Beteiligten ein wenig anders vorgeht, als es in den Berechnungen notwendigerweise nachgewiesen wurde.... Es tut sicher niemandem weh. ![]() OFFTOPIC off | ||
Registriert seit: 13.05.2003
Beiträge: 836
Jochen Vollmer: Offline
Ort: Kassel ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 08.07.2010 Uhrzeit: 13:35 ID: 39779 | Social Bookmarks: Zitat:
__________________ jochenvollmer.de | |
![]() | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
"sehr geehrte..." oder "hallo" im Emailverkehr | Kieler | andere Themen | 18 | 04.08.2011 14:33 |
LeCourbusiers "Villa Le Lac" ("Une petite maison") | silke. | Bauten & Planer | 2 | 14.04.2009 17:46 |
verkaufe "BAUKO" Buch über 1000 seiten!!! | holger | Biete | 2 | 27.10.2004 20:38 |
faz.net - Diskuss.anstoss: "Ohne Idealismus geht es nicht" | Tobias | Beruf & Karriere | 8 | 22.01.2004 22:11 |