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qoR: Offline
![]() Beitrag Datum: 14.07.2017 Uhrzeit: 16:49 ID: 56540 | Social Bookmarks: Es geht übrigens um Wohnungsbau, das ist vielleicht noch wichtig zu erwähnen! MHHR 7.1.1 "Jedes Geschoss muss von mindestens zwei Aufzügen angefahren werden." Fassung 18.April 2008, geändert 2012 Wie ist eigentlich die MHHR einzuhalten? Es heißt ja "Richtlinie", wodurch bin ich verpflichtet danach zu planen? In der BauO irgendwie verankert? Denn wenn zB ein Maisonette im Hochhaus einen Aufzug im ersten Level hat, reicht das meiner Meinung nach. Alles andere ist Luxus oder Barrierefreiheit. Das gleiche gilt doch auch für Maisonette und Rettungswege. Ob ich im zweiten Level auf einen Laubengang flüchte um zu einer Treppe zu gelangen, oder die interne Treppe ins erste Level nehme und dann auf den Fluchtbalkon flüchte, ist doch nur ein minimaler Unterschied. Nur weil der interne Fluchtweg evtl. versperrt ist? Habt ihr vielleicht eine Idee, an wen ich mich wenden könnte, sofern das hier nicht präzise gelöst werden kann? Danke euch im Voraus! |
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