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allesnachplan: Offline
Beitrag Datum: 14.10.2008 Uhrzeit: 15:16 ID: 30825 | Social Bookmarks: Hallo liebe Forenmitglieder, erstmal vorab: ich finde das Forum klasse, es hat mir schon oft weitergeholfen. Diesmal habe ich aber keine Antwort gefunden (obwohl das Thema sicherlich schon irgendwo besprochen wurde): Wir planen gerade in Hamburg einen langen Gebäuderiegel an einer Straße. Jetzt wollen wir möglichst schmale Durchgänge in den dahinterliegenden Hof ab und zu haben. Wisst ihr ob man, wenn die Gebäudeabschlusswände Brandwände sind unter die 5m Marke gehen kann? Vielen Dank im Voraus |
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Social Bookmarks: Kannst Du mal eine Skizze des Problems hier hochladen?
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allesnachplan: Offline
Beitrag Datum: 15.10.2008 Uhrzeit: 11:36 ID: 30837 | Social Bookmarks: Hier eine Skizze, ich hoffe man versteht sie. Der Riegel an der Straße ist an der breitesten Stelle 18m und an der schmalsten Stelle 7m breit. Die Durchgänge die wir meinen habe ich mit Pfeilen markiert. Danke für eure Hilfe! |
Social Bookmarks: Ich kann Dir nichts genaues sagen, aber warum sollte da überhaupt ein Abstand dazwischen bleiben? Bei einer Blockrandbebauung habe ich doch zwischen den Gebäuden auch keine Lücke?! In der Brandwand dürfen nur keine Fenster an den Stellen sein, die dicht am Nachbargebäude liegen. (Brandüberschlag...) Ist das ein ein reales Projekt?
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allesnachplan: Offline
Beitrag Datum: 15.10.2008 Uhrzeit: 15:00 ID: 30842 | Social Bookmarks: Nein an der Uni. Was ich nicht erwähnt habe: die kleinen Gebäude liegen am Wasser, daher wollen wir für die Öffentlichkeit schmale Zugänge (begründen sich auch aus der Historie) schaffen. |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 15.10.2008 Uhrzeit: 15:32 ID: 30843 | Social Bookmarks: Eventuell muss die Feuerwehr durch die Durchgänge fahren oder laufen können um an die Gebäude in 2. Reihe ranzukönnen oder? Siehe dazu §*5 Hamburgische Bauordnung (HBauO) und http://www.is-argebau.de/Dokumente/4231196.pdf |
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Beitrag Datum: 15.10.2008 Uhrzeit: 15:39 ID: 30844 | Social Bookmarks: Vielen Dank für die Links. Hatte in der hamb. Bauordnung auch schon gekuckt, wir haben auch schon an die Feuerwehr gedacht, würden die Durchgänge gerne für Fußgänger öffnen. Das heißt wir können, wenn die Feuerwehr eh schon einen Rettungsweg hat, die Gänge unter 5m breit machen, ca.3m? |
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