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Datum: 14.01.2011
Uhrzeit: 23:01
ID: 42155



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug

#1 (Permalink)
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Ich denke nicht:

Zitat:
4.2.7
Vor den Türen außenliegender Sicherheitstreppenräume müssen offene Gänge im freien Luftstrom so angeordnet sein, dass Rauch ungehindert ins Freie abziehen kann. Öffnungen in den Wänden der Sicherheitstreppenräume sind zulässig

1. zu offenen Gängen,
2. ins Freie.

Zur Belichtung der Sicherheitstreppenräume sind nur feste Verglasungen zulässig. Der Abstand von der Tür zum Sicherheitstreppenraum zu anderen Türen muss mindestens 3 m betragen.
Ein Aufzugschacht ist weder 1 noch 2.

Quelle: http://www.is-argebau.de/Dokumente/42310702.pdf

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Datum: 15.01.2011
Uhrzeit: 12:25
ID: 42157



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Ich denke nicht:



Ein Aufzugschacht ist weder 1 noch 2.

Quelle: http://www.is-argebau.de/Dokumente/42310702.pdf
Danke für deine Antwort...
Meiner Meinung nach, sind keine Öffnungen in der hier Rot dargestellten Wand erlaubt, sondern nur in Richtung der Außenwand, wie du es schon richtig Zitiert hast.
Doch wenn ich mein Aufzug innerhalb dieses Treppen"schachtes" lege, bekomm ich dann trotzdem Probleme? (Aufzug verkleinert, schematisch blau dargestellt.)

Sinn des Sicherheitstreppenraumes, soll ja sein, dass eindringen von Rauch und Feuer zu vermeiden. Wenn ich jetzt zusätzlich ein Aufzug im Trepperaum installiere, ändert sich ja an der Situation nichts?!
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Sicherheitstreppenraum mit Aufzug-unbenannt-1.jpg  

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Datum: 15.01.2011
Uhrzeit: 14:42
ID: 42159



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #3 (Permalink)
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hm ein aufzug ist auch eine brandlast, und deswegen wohl nicht im sicherheitstreppenraum zulässig.

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Datum: 15.01.2011
Uhrzeit: 16:45
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AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #4 (Permalink)
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in der MBO steht auch noch:

Zitat:
§ 39
Aufzüge
(1) 1 Aufzüge im Innern von Gebäuden müssen eigene Fahrschächte haben, um eine Brandausbreitung in andere Geschosse ausreichend lang zu verhindern.
2 In einem Fahrschacht dürfen bis zu drei Aufzüge liegen.
3 Aufzüge ohne eigene Fahrschächte sind zulässig

1. innerhalb eines notwendigen Treppenraumes, ausgenommen in Hochhäusern,
2. innerhalb von Räumen, die Geschosse überbrücken,
3. zur Verbindung von Geschossen, die offen miteinander in Verbindung stehen
dürfen,
4. in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2;
sie müssen sicher umkleidet sein.
Ich denke man wird sie in einem Sicherheitstreppenraum nicht machen dürfen, selbst wenn ma einen eigenen Fahrschachtbaut da die Rauchdichtigkeit nicht gegenen ist.
__________________
[...selbst das Vertraute ist nur wohl bekannt, solange man darauf verzichtet, genau hinzusehen.] [Daniel Kehlmann]

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Datum: 15.01.2011
Uhrzeit: 16:57
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AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #5 (Permalink)
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Erstmal zum hier gezeigten Treppenhaus: Das ist so auch nicht zulässig. Die Tür schlägt voll in die Lauflinie auf...
Beim Aufzu bin ich mir nicht sicher, wie das mit einem Feuerwehraufzu wäre - vielleicht wäre der zumindest im Schleusenbereich zulässig. Vielleicht guckst Du mal ob zu diesen Aufzügen etwas zu finden ist.
__________________
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Datum: 15.01.2011
Uhrzeit: 18:39
ID: 42162



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #6 (Permalink)
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Feuerwehraufzüge benötigen eigene Vorräume und können somit also nicht in einem Treppenhaus liegen.

Mal anders gefragt, warum muss es denn unbedingt ein Sicherheitstreppenhaus sein? Warum kann der 2. Rettungsweg nicht über die Fenster oder ein zweites Treppenhaus o.ä. realisiert werden?
Die Fläche für die beiden Stichgänge und den "Außenflur" könnte man doch auch für ein weiteres Treppenhaus nutzen.

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Datum: 15.01.2011
Uhrzeit: 23:44
ID: 42164



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #7 (Permalink)
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Hallo,

erstmal danke für die Antworten!

Bei dem gezeigten Beispiel handelt es sich nicht explizit um mein Treppenhaus, das ist ein Auszug aus einer Norm.

Bei meinem Treppenhaus würden die Türen direkt in eine Wohnung führen, nicht wie hier dargestellt in Flure. Habe das nur als Beispiel genommen um euch zu zeigen wo der Aufzug liegen sollte.

Sicherheitstreppenraum deswegen, weil der 2. Rettungsweg über die Feuerwehr nicht gewährleistet ist.
Und der Weg zu einem 2. Treppenraum nur über notwendige Flure möglich wäre und ich für diese leider kein Platz habe

Im Anhang ne vereinfachte Darstellung der Anordnung von Treppenhäusern und Wohnugen, die zufahrt von feuerwehr ist nicht möglich. links befindet sich eine brandwand.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Sicherheitstreppenraum mit Aufzug-110110_rungestrasse21.jpg  

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Datum: 16.01.2011
Uhrzeit: 01:44
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AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #8 (Permalink)
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Als Denkanstoß:

Zitat:
§5 LBauO M-V beispielsweise:
Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, sind Zufahrten oder Durchfahrten nach Satz 2 zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen herzustellen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind.
Die Feuerwehrleute können ihren Kram ja nicht belibig große Strecken tragen.

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