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Datum: 15.01.2011
Uhrzeit: 18:39
ID: 42162



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug

#1 (Permalink)
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Feuerwehraufzüge benötigen eigene Vorräume und können somit also nicht in einem Treppenhaus liegen.

Mal anders gefragt, warum muss es denn unbedingt ein Sicherheitstreppenhaus sein? Warum kann der 2. Rettungsweg nicht über die Fenster oder ein zweites Treppenhaus o.ä. realisiert werden?
Die Fläche für die beiden Stichgänge und den "Außenflur" könnte man doch auch für ein weiteres Treppenhaus nutzen.

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Datum: 15.01.2011
Uhrzeit: 23:44
ID: 42164



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug

#2 (Permalink)
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Hallo,

erstmal danke für die Antworten!

Bei dem gezeigten Beispiel handelt es sich nicht explizit um mein Treppenhaus, das ist ein Auszug aus einer Norm.

Bei meinem Treppenhaus würden die Türen direkt in eine Wohnung führen, nicht wie hier dargestellt in Flure. Habe das nur als Beispiel genommen um euch zu zeigen wo der Aufzug liegen sollte.

Sicherheitstreppenraum deswegen, weil der 2. Rettungsweg über die Feuerwehr nicht gewährleistet ist.
Und der Weg zu einem 2. Treppenraum nur über notwendige Flure möglich wäre und ich für diese leider kein Platz habe

Im Anhang ne vereinfachte Darstellung der Anordnung von Treppenhäusern und Wohnugen, die zufahrt von feuerwehr ist nicht möglich. links befindet sich eine brandwand.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Sicherheitstreppenraum mit Aufzug-110110_rungestrasse21.jpg  

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Datum: 16.01.2011
Uhrzeit: 01:44
ID: 42165



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #3 (Permalink)
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Als Denkanstoß:

Zitat:
§5 LBauO M-V beispielsweise:
Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, sind Zufahrten oder Durchfahrten nach Satz 2 zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen herzustellen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind.
Die Feuerwehrleute können ihren Kram ja nicht belibig große Strecken tragen.

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Datum: 16.01.2011
Uhrzeit: 12:11
ID: 42167



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #4 (Permalink)
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Laut HBO §33:
"Aufzüge im Innern von Gebäuden müssen eigene Fahrschächte haben, die eine Übertragung von Feuer und Rauch in andere Geschosse ausreichend lang verhindern. In einem Fahrschacht dürfen bis zu drei Aufzüge liegen. Aufzüge ohne eigene Fahrschächte sind zulässig
1. innerhalb eines notwendigen Treppenraumes, ausgenommen in Hochhäusern
2.innerhalb mehrgeschossiger Räume, wie Hallen
3. in den Gebäudeklassen 1 und 2
4. innerhalb derselben Nutzungseinheit mit nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche in nicht mehr als zwei Geschossen."
...
Lüftungsöffnung von mind. 2,5 von Hundert der Fahrstuhlgrundfläche, mind. jedoch 0,1 m²
...
Ab Gebäudeklasse 4 muß mind. 1 Krankenbarenfahrstuhl, der in jedem Geschoss einen Halt hat, eingebaut werden...
Abmaße sind 1,10 m x 2,10 m.
Türen mind. lichte Durchgangsbreite von 0,90 m.

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Datum: 22.04.2014
Uhrzeit: 19:26
ID: 52572



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #5 (Permalink)
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Guten Tag,
ich hab mich gerade auch mit den Hochhausrichtlinien befasst. Jetzt habe ich allerdings den Marco Polo Tower von Behnisch analysiert und festgestellt, dass das meines Empfindens nach garnicht so gebaut werden kann.
Und zwar wurde meiner Meinung nach der Türabstand von 3m zur Schläuse nicht eingehalten.

architec24.de/de/meta/home.html?user_projekte_pi1[menuID]=3&user_projekte_pi1[projektID]=4&user_projekte_pi1[VIEW]=SINGLE&cHash=7b009dbf13b524a81fe42c8510afa90a

Und zwar wurde meiner Meinung nach der Türabstand von 3m zur Schläuse nicht eingehalten.
dropbox.com/s/ovabfr4w50egoum/image%202.jpeg (ich darf noch keine Bilder posten)
Weiß jemand wie das wohl begründet werden kann?
Gruß,
bixilix

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Datum: 22.04.2014
Uhrzeit: 20:33
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AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #6 (Permalink)
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Den würde ich erstmal nicht als Beispiel nehmen
Hochhaus in HafenCity - Brandschutz-Mängel im Marco Polo Tower - Hamburg - Hamburger Abendblatt

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Datum: 22.04.2014
Uhrzeit: 21:28
ID: 52574



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #7 (Permalink)
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Dem Artikel zu Folge hat es da ja Probleme gegeben mit Rauchschutztüren etc.. Kann ja sein, dass die entsprechenden Türen nicht entsprechend der Vorschriften waren etc..
Ich plane im Moment nur bis 1:200, deshalb muss es nur prinzipiell stimmen.

Ich frage mich nur von wo genau der Abstand der "3m zwischen den Türen" gemessen wird.
Ich dachte immer das heißt, dass die Schleuse 3m lang sein muss. Nach genauerem hinschauen bin ich mir da aber nicht mehr sicher. Kann man also theoretisch von der Schleuse bis zur Haustür einen Flur von min. 3m Länge machen und erfüllt damit die prinzipiellen Brandschutzrichtlinien, unabhängig von Brandschutzklassen der Bauteile etc..?

Dann kann man die Tür von Schleuse zu Treppenraum ja theoretisch direkt dahinter schalten, so wie es in dem Beispiel ja theoretisch auch wäre... Oder sehe ich das falsch?

Gruß,
bixilix

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