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In meinem Büro habe ich den Brief eines Rechtsanwaltes an mich aufgehangen. Er hatte mich vor ca. 3 Jahren gefragt, ob ich ein altes Wohngebäude, welches er beabsichtigte zu kaufen für ihn in Augenschein nehmen könnte und meine Meinung dazu abgeben könnte. Ich hatte ihm damals also meine Leistungen für eine Ortsbesichtigung (15 km vom Büro entfernt) mit kurzer schriftlicher Stellungnahme angeboten. Insgesamt hatte ich dafür 3,0 Architektenstunden à 66,00 Euro/netto zzgl. Fahrtkosten veranschlagt und angeboten. Erfahrungsgemäß passt das zeitlich. Der Besichtigungstermin kam allerdings nicht zu Stande, weil er kurzfristig ein anderes Objekt gekauft hat. In dem o.g. Brief bedankte er sich anschließend bei mir für die grundsätzliche Bereitschaft das Haus kurzfristig zu besichtigen und das für ein, so wörtlich: "vergleichsweise geringes Honorar". ![]() Das sagt mir, dass sich andere Berufsgruppen, gerade Freiberufler, längstens darüber wundern und amüsieren für welche Stundenlöhne wir uns verkaufen, um nicht zu sagen, prostituieren. Selbst einige Bauherren haben mir schon nach Abschluss der Maßnahme mitgeteilt, dass sie die Architektenkosten voll und ganz nachvollziehen können und die Kosten absolut gerechtfertigt waren. Das aus dem Mund eines privaten Bauherren, der uns in den vorangegangenen 18 Monaten rund 45.000 Euro für die Planung und Betreuung seines Einfamilienhauses (Größenordnung 380.000 Euro Baukosten) überwiesen hatte. Zur HOAI: Es gibt ja seit Jahrzehnten eine Parallelwelt zur HOAI, die selbst öffentliche Auftraggeber regelmäßig nutzen. Ich spreche hier von Pauschalen für gewisse Leistungen und Abrechnungen über Stundensätze, die für sich betrachtet zwar an der HOAI anlehnen, aber doch sehr individuelle Leistungspakete zulassen. Man darf dabei nie vergessen, dass die HOAI ein reines Preisverzeichnis für die dort beschriebenen Leistungen ist, aber keiner schreibt direkt vor, dass die dort beschriebenen Leistungen auch alle und in dieser Reihenfolge zu erbringen sind. Es ist ein Vorschlag und viele Verträge orientieren sich an den Leistungsphasen der HOAI, aber eigentlich gilt nur das BGB und die im Vertrag festgeschriebenen Leistungen. Die können nach HOAI sein, müssen es aber nicht. Diesen Gestaltungsspielraum nutze ich auch bei meinen Angeboten. Für viele Privatkunden mit relativ einfachen Anforderungen an Wohngebäude wähle ich zusammen mit den Kunden die sinnvollen Leistungen aus dem Leistungskatalog aus. Eine Kostenberechnung nach DIN 276 gehört für den Privatmann da normalerweise nicht dazu. Da reicht oft eine gute Gewerkeschätzung. Ebenso sind keine 5 unterschiedlichen Entwurfsvarianten erforderlich, die die LPH. 3 theoretisch vorsieht, damit man sie voll ansetzen und abrechnen darf. So kann ich maßgeschneidert auf den Kunden bereits Entwurfs- und Genehmigungsplanungen einschl. einfacherer 3D-Darstellungen, die gar nicht im HOAI-Leistungspaket enthalten sind, ab ca. 65,0 Stunden Gesamtumfang anbieten. Nach HOAI (Lph. 1-4) würden da ganz andere Werte herauskommen, wenn man alle HOAI-Leistungen bearbeitet und die jeweiligen Prozente voll ausschöpft. Diese Leistungen braucht der normale Privatkunde aber häufig gar nicht in Gänze. Natürlich gibt es Privatkunden mit exklusiveren und schwierigen Planungen, die in diesem Stadium durchaus mehr als 200,0 Stunden Gesamtumfang in Anspruch nehmen. Das findet bei mir Berücksichtigung und die Kunden bezahlen dann auch z.B. ca. dreimal soviel für den Leistungsumfang, wie die "Einfacheren". Das stumpfe Abrechnen nach HOAI in Bezug auf die Baukosten macht in diesem Bereich absolut keinen Sinn, da die anrechenbaren Baukosten häufig kein Gradmesser oder Spiegelbild für die Komplexität eines Projektes und die Individualität und Anspruchsdenken des Kunden sind. Wenn ich beim Kunden mit dem ersten Entwurf einen Volltreffer lande, den ich ebenfalls gut finde, dann muss ich ihm ja nicht noch zwanghaft 3-4 andere Möglichkeiten unter die Nase halten, die ich allesamt erzwungen und schlechter finde, nur weil ich die LPH.3 nach HOAI voll abrechnen möchte. Der Kunde fragt sich ja dann auch, was ich von ihm will, wenn er sich bereits für einen Entwurf entschieden hatte. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass man nachvollziehbar und transparent anbietet und abrechnet, das sich die Leistungen an den Leistungen nach HOAI abgleichen lassen und gewisse Mindeststundenlöhne, die, nach meiner Erfahrung, nie unter 50 Euro/netto Stunde liegen können/konnten, und gewisse Mindestleistungspakete die nicht unterschritten werden. Geändert von Archimedes (24.04.2016 um 12:12 Uhr). | ||
Social Bookmarks: Ich habe gerade entdeckt, dass ich das Thema vor 5 Jahren schoneimal aufgeworfen hatte: http://www.tektorum.de/beruf-karrier...erk-legen.html | |
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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 24.04.2016 Uhrzeit: 15:24 ID: 55595 | Social Bookmarks: Hier ist die offizielle Stellungnahme der BAK im EU-Verfahren: http://www.aknw.de/fileadmin/user_up...k-31072015.pdf. Auf S. 14 ff wird der Aspekt der Unabhängigkeit mit an erster Stelle ausgeführt. Ich hatte mir bisher noch nicht die Zeit genommen, da hinein zu schauen ![]() T. |
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numerobinchen: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 24.04.2016 Uhrzeit: 18:52 ID: 55599 | Social Bookmarks: Der HOAI hat bisher die Möglichkeit der Strafe gefehlt, wenn jemand diese unterschritten hat. Was nutzt mir diese Gebührenordnung, wenn ich sie nicht durchsetzen darf? Inzwischen darf doch jeder bessere Zimmerer und weiß was ich noch für Häuser bis 7m Höhe (nach Musterbauoprdnung, früher war z.B. die Regel in BY 4 Wohneinheiten unabhängig von Höhe und Größe) den Bauantrag stellen. Ohne die Möglichkeit abzustrafen kann doch jeder machen was er will. Wozu brauchen wir noch eine HOAI, wenn sie nicht flächendeckend durchgesetzt werden kann? Das ganze ist nix halbes und nix ganzes. Die Politik redet sich ständig mit der Selbstregulierung der Betroffenen, was aber immer in die Hose geht. Nur die Kammern können ihre Mitglieder abstrafen, aber ein guter Teil spielt sich inzwischen außerhalb der Kammern ab. Hilft jetzt auch alles nichts mehr, da durch eine EU Harmonisierung die HOAI eh abgeschafft wird. Wie sieht es in den anderen Ländern aus, wo es so etwas ähnliches gibt? Wird das dort auch zeitgleich abgeschafft, oder ist das nur ein gezieltes Verfahren gegen Deutschland? Jetzt sollte man sich eher überlegen wie man nach der Abschaffung handelt. Was geht in den Kammern vor sich? Wird dort schon etwas vorbereitet oder feiern die sich immer noch nur sich selbst? |
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Möglichst billig anbieten und den Auftrag ergattern und dann aggressives Nachtragsmanagement betreiben. Billiger wird es dadurch für Auftraggeber meist nicht, aber ungemütlicher. Die Kammern in Deutschland stellen sich auf den Standpunkt, dass sie solange wie möglich an der HOAI in der bisherigen Form festhalten und vorerst noch keine Alternativen dazu vorbereiten, denn das würde ja bedeuten, dass man davon ausgeht bereits verloren zu haben. | ||
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numerobinchen: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 24.04.2016 Uhrzeit: 19:22 ID: 55602 | Social Bookmarks: Gute Leute haben immer einen Ersatzplan in der Schublade. ;-) |
Social Bookmarks: Natürlich wird da auch in diesem Jahr noch drüber nachgedacht, aber man sollte die eigene Position halt nicht schwächen und so tun als sei die Abschaffung der HOAI schon beschlossen. Die HOAI ist ja tatsächlich erlässlich, wenn es, ohne das es festgeschrieben wird, gewisse Mindeststandards und -stundensätze in der Branche gäbe. | |
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raykip: Offline
Ort: Hamburg ![]() Beitrag Datum: 01.05.2016 Uhrzeit: 16:23 ID: 55668 | Social Bookmarks: Es ist generell ja immer eine schlechte Idee sich selbst und die eigene Position zu schwächen ... das kann man wohl so sagen, ja |
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