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netzbau: Offline
![]() Beitrag Datum: 07.08.2009 Uhrzeit: 23:00 ID: 34741 | Social Bookmarks: Zitat Archimedes "aber die gehen bestimmt nicht gegen Kunden vor, denen sie selbst solche Cracks geliefert haben." i.d.R. geht auch nicht der händler gegen einen solchen verstoß vor sondern die softwarefirma. diese sind nämlich die inhaber der urheberrechte. der händler ist nur ein kleines würstchen. wenn ein kunde mit einer lizenz ein büro mit 5, 6, 10 oder wie vielen mitarbeitern hat die alle mit gecrackten versionen arbeiten schaut sich nemetschek das sicher nicht milde lächelnd an. immerhin verdient der typ mit der software ja auch geld! das szenario wird sein: der kunde wird nachkaufen müssen und der händler fliegt. wobei der händler der größere idiot ist, denn der hatte nicht mal was davon, da er ja kein lizenzen verkauft hat. (wovon er ja lebt) |
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netzbau: Offline
![]() Beitrag Datum: 07.08.2009 Uhrzeit: 23:13 ID: 34742 | Social Bookmarks: sorry - noch was vergessen Zitat Archimedes "wird sicher auch bei Anzeige nicht weiter verfolgt." komplett falsch. eine anzeige (z.B. von einem verärgerten mitarbeiter) wird logischer weise bei den behörden erstattet. wenn ein solcher fall von sogenanntem "öffentlichen interesse" ist (da davon ausgegangen werden kann dass nicht nur eine firma geschadet wurde) geht das ganze recht fix zum staatsanwalt. der staatsanwalt kontaktiert die firmen um die bestätigung zu erhalten, dass dort wirklich mit cracks gearbeitet wurde. nach der bestätigung kommt das verfahren etc. . wie der mofet-dingsbums geschrieben hat - wenn das beim staatsanwalt ist, dann läuft die mühle bs alles klein ist. da fällt mir noch was ein: adobe kann bei bildern, die z.b. im web stehen sehen ob diese mit der studentenversion oder einer universion erstellt wurden. das ist einer freundin auf die füße gefallen. (dass sie zusätzlich auf ihrer webseite die hausschrift von DaimlerChrysler verwendete ist eine andere sache) wollte ich nur mal anmerken. |
Social Bookmarks: Zitat:
Außerdem, wenn das so eine Marketing sache wäre, dann würde ich mir den Dongel sparen und auf Seriennnummern setzen, die können wenigstens weitergegeben werden, ohne dass die Software dadurch schlechter läuft... ![]()
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ehem. Benutzer Registriert seit: 17.06.2008
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fuenfjahresplan: Offline
![]() Beitrag Datum: 09.08.2009 Uhrzeit: 20:45 ID: 34764 | Social Bookmarks: Zitat:
das gehört doch wohl der vergangenheit an. damit kann man nur noch computerunerfahrenen chefs eine sicherheit vortäuschen. edit: kann mich mal jemand schlecht bewerten. ![]() danke! ![]() @alle -nicht gut! schlecht! ![]() | |
Social Bookmarks: @netzbau: Dann ist wohl genug dazu gesagt und ich wollte mir sicher nur was aus den Fingern ziehen. ![]() | |
ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
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Nightfly: Offline
Ort: Stuttgart ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 10.08.2009 Uhrzeit: 23:05 ID: 34807 | Social Bookmarks: Zitat:
Daß der Verkäufer Dich kontaktiert hat, werte ich als faires Zeichen. Er hätte Dich auch gleich anzeigen können, hat er aber nicht gemacht. Sicher wollte er das "friedlich" lösen. Kannst ihn ja kontaktieren, aber lösche vorher das Programm. | |
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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 11.08.2009 Uhrzeit: 09:03 ID: 34809 | Social Bookmarks: Vielleicht war es ja auch nur ein "Spaßvogel" aus Deinem Semester... |
Social Bookmarks: @arcstudent: Hast Du in der U-Haft Zugriff auf's Internet? Wenn ja, dann schreib mal bitte, wie die Sache bei Dir verlaufen ist. | |
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mika: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 27.08.2009 Uhrzeit: 14:02 ID: 35062 | Social Bookmarks: Wie sieht's denn jetzt aus mit den Antworen auf Florians Fragen ? Meiner Meinung nach muss man hier auch zwei Dinge auseinander halten. Das eine ist der illegale Erwerb einer Software und der anschließende Einsatz. Das zweite ist der legale Erwerb und das anschließende Entdonglen/Patchen/Cracken. Das erste ist in jedem Fall strafbar. Wenn gleich bei der Vielzahl der AutoCAD-Kopien der Eindruck entsteht, dass es bei Studenten durchaus gewollt ist. Bei uns im Büro wissen vor allem die Praktikanten von auswärts nicht, dass ein Serial-Generator nicht zur legalen Installation gehört. Das zweite, eine Software rechtmäßig zu erwerben, und dann einen vorhandenen Dongle "auszuschalten" ist juristisch nicht so eindeutig. Es gibt bei Heise-online einen kostenpflichtigen Artikel zu diesem Thema, der zu dem Schluß kommt, dass es erlaubt ist. Mal ein Beispiel. Jemand hat eine spezielle Software für DOS Mitte der 90er gekauft. Damals waren bei PCs noch ISA-Steckplätze üblich. Und daher ist auch der Dongle auf einer ISA-Steckkarte. Nun ist dem stolzen Besitzer aber das Motherboard zu Schaden gekommen. Also muss ein neuer PC her. Es gibt bloß keine mehr mit ISA-Steckplatz. Mit der Software ist der Besitzer sehr zufrieden, alle Mitarbeiter sind eingearbeitet und alles funktioniert prächtig. Nun aber muss der Besitzer nicht nur einen neuen PC kaufen, er müßte auch die Software für Windows neu kaufen mit einem neuen Dongle und die Mitarbeiter müßten neu eingearbeitet werden. Das neue Motherboard kostet wahrscheinlich nur 150€. Die Software aber 15.000€. Er hat aber doch seine Version rechtmäßig erworben und darf sie bis an sein Lebensende nutzen, er darf sie nur nicht unerlaubt weiter geben. Warum sollte er also nicht den Dongle eliminieren lassen. Ich denke ein Software-Hersteller hätte auch nichts dagegen, wenn daraus nicht die Möglichkeit einer unerwünschten Verbreitung entstünde. So oder so ähnlich war es eventuell auch bei Archimedes Bekannten. Ich hatte auch eine Bekannte im Studium, bei der Allplan nur lief, wenn der Drucker nicht angeschlossen war, und umgekehrt. Selbsterklärend, dass das dumm ist, weil man so nichts aus Allplan drucken konnte. Da half auch der nette studentische Nemetschek-Promoter mit einem Patch aus, so dass sie nach einem Semester Ärger wenigstens noch ein zweites Semester für die 200 DM damit arbeiten konnte. Mich persönlich hat der Vectorworks-Dongle (Ja damals gab's die Studentenversion noch mit Dongle) am Notebook auch immer gestört. Ich hätte ihn auch gerne eliminiert, nur ist das mit einem Mac nicht so einfach wie bei Windows. Lange Rede kurzer Sinn. Die Nutzung einer gecrackten Software ist wahrscheinlich dann kein Problem, wenn die Software rechtmäßig erworben wurde. |
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Moffett_CRX: Offline
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Hochschule/AG: Papas Sohn ![]() Beitrag Datum: 03.04.2010 Uhrzeit: 18:44 ID: 38516 | Social Bookmarks: Hallo Mika, Sobald Du die eingebauten Schutzmechanismen mittels Patch, Crack oder per Hand veränderst, machst Dich damit strafbar. Ob Du die Version gekauft hast oder nicht ist dabei nicht relevant. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.03.2012
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jayh: Offline
![]() Beitrag Datum: 19.07.2012 Uhrzeit: 15:58 ID: 47302 | Social Bookmarks: raubkopien kann im schlimmsten fall sogar zu ner kleinen freiheitsstrafe führen... aber bei studenten seltenst. würde trotzdem schnell ne legale version erwerben ![]() |
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