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Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.07.2003
Beiträge: 924
Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 16.11.2009 Uhrzeit: 12:58 ID: 36368 | Social Bookmarks: Hallo, hast Du schon die baurechtliche Seite abgeklärt! Darfst Du das DG überhaupt so ohne weiteres (Brandschutz, B-Plan, etc) umbauen? Spätestens hier könnte Dir ein Architekt gute Dienste leisten. Gruß -- Blumenschein |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 16.11.2009
Beiträge: 7
bln80: Offline
![]() Beitrag Datum: 16.11.2009 Uhrzeit: 15:20 ID: 36370 | Social Bookmarks: Hallo, es handelt sich bislang noch um kein konkretes Projekt. Dazu hab ich allerdings noch eine generelle Frage: woher weiß man vor dem Kauf des DG, was als Ausbau erlaubt ist? Muss da der Voreigentümer bereits schonmal was beantragt haben? Wenn ja, war es a) eine Erlaubnis für eine ganz bestimmte Art und Weise des Ausbaus nach einem eingereichten Plan? oder b) eine freie Erlaubnis des Ausbaus, solange gewisse Rahmenbedingungen eingehalten werden?? Wie kann man vor dem Kauf herausfinden, ob z.b. auch eine Terrasse machbar wäre, wenn dies vorher noch nicht abgeklärt wurde? Danke, bln |
Registriert seit: 22.02.2005
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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 16.11.2009 Uhrzeit: 17:02 ID: 36373 | Social Bookmarks: Ich muss mir den Text mal irgendwo abspeichern: Dies ist ein Architekturforum. Hier wird über Architektur diskutiert. Hier wird keine Planungs- bzw. Beratungsleistung verschenkt. Wenn Du Dir nicht sicher bist wie Du einen Dachgeschossausbau angehen sollst, beauftrage einen Architekten oder Bauingenieur oder geh´zur zuständigen Behörde oder such´ Dir ein Forum mit Laien-fragen-Profis Unterforum! |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 16.11.2009
Beiträge: 7
bln80: Offline
![]() Beitrag Datum: 16.11.2009 Uhrzeit: 21:01 ID: 36380 | Social Bookmarks: Lieber Moderator, bitte lesen Sie nochmal genau, was ich geschrieben habe: ich verlange keine gratis Planungsleistungen, sondern ich konfrontiere Architekturinteressierte mit einer interessanten Fragestellung die auch für andere Menschen interessant sein kann. Der angeführte Fall ist rein theoretisch, glauben Sie ernsthaft ich gehe mit einer theoretischen Fragestellung in ein Architekturbüro? Das wird mit sicherheit unpassender empfunden, als in einem Forum wie diesem eine harmlose Frage zu stellen. Agree? |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 22.12.2008
Beiträge: 492
k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 16.11.2009 Uhrzeit: 21:49 ID: 36381 | Social Bookmarks: ob eine Terrasse oder der Ausbau insgesamt möglich ist, muß man unter Berücksichtigung eigentums- und baurechtlicher Belange sowie eventueller konstruktiver Einschraenkungen individuell beurteilen. Nicht zu unterschätzen ist hierbei, wenn man Teileigentum an einem Haus erwirbt, und für bestimmte Änderungen die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer benötigt. Diese Abstimmung ist wesentlich schwieriger, als zB eine Abfrage / Befreiung / Ausnahme bei der Behörde zu erwirken - als Beispiel. |
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