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Datum: 17.11.2009
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AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld

#1 (Permalink)
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Hallo,
könnte dieser besagte kundige Rechtsanwalt oder Architekt denn auch anhand der Unterlagen bereits z.b. vom Amt die Genehmigung für eine Terrasse erhalten, und das VOR dem Kauf?

Ich muss ja irgendwie sicherstellen dass sowohl die anderen Teilinhaber als AUCH das Amt die Terrasse genehmigen, BEVOR ich das DG kaufe.

Sonst gleicht das ganze ja einem Lottospiel. Oder übersehe ich da eine Möglichkeit? (Rücktrittsrecht im Kaufvertrag o.ä.?)
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fst
 
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Datum: 17.11.2009
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AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld

#2 (Permalink)
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Nennt sich Bauvoranfrage:
Bauvoranfrage - Lexikon

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Datum: 17.11.2009
Uhrzeit: 23:43
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AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld #3 (Permalink)
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... die natürlich Knete kostet.
Und für eine Voranfrage muß man eigentlich schon eine ziemlich konkrete Planung haben, nicht daß irgendwas genehmigt wird, was später auf Grund von Statik oder Brandschutzanforderungen, die man zufällig nicht abgefragt hatte, doch nicht funktioniert.

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fst
 
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Datum: 17.11.2009
Uhrzeit: 23:56
ID: 36433



AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld #4 (Permalink)
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Zitat von k-roy Beitrag anzeigen
... die natürlich Knete kostet.
Und für eine Voranfrage muß man eigentlich schon eine ziemlich konkrete Planung haben, nicht daß irgendwas genehmigt wird, was später auf Grund von Statik oder Brandschutzanforderungen, die man zufällig nicht abgefragt hatte, doch nicht funktioniert.
Naja, klar kostet es Geld. Wenn Du Kontakt zu einem Architekten aufbaust, und Dein Vorhaben mit ihm durchsprichst kann er Dir sicher die Möglichkeiten nennen. Evtl. macht der das als Aquise, oder verlangt ein geringes Honorar.

Es werden aber auch Dachgeschossrohlinge angeboten mit Baugenehmigung.

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Datum: 18.11.2009
Uhrzeit: 08:50
ID: 36436



AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld #5 (Permalink)
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Hallo,
Du könntest eine Bauvoranfrage stellen! Der Bauaufsichtsbehörde wäre das egal, wem das Grundstück + Eigentum gehört; zahlen musst Du aber dafür!

Viele Architekten und Ingenieure bieten die Beantwortung deiner Fragen übrigens als Leistung an! (Ohne groß Werbung zu machen, es gibt sicherlich noch mehrere) Für wenig Geld bekommst Du eine Aussage, für die jemand auch haften muss! Ich finde das sollte einem beim Häuserkaufen wert sein!
Gruß
--
Blumenschein

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bln80: Offline


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Datum: 18.11.2009
Uhrzeit: 12:23
ID: 36446



AW: Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld #6 (Permalink)
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Hallo,

was verlangt denn ein Architekt für eine Bauvoranfrage? Im Internet finde ich nur Angaben von ca. 1 bis 1.5% der Baukosten, ist das richtig?

Beinhalten die Baukosten auch den Kauf des Dachgeschosses, oder wirklich nur die Baukosten selbst?

Noch etwas:
ich las neulich eine Meldung über eine "Novelle der Berliner Bauordnung", die seit 2006 in Kraft ist.
Interpretiere ich das richtig, dass man nun neuerdings mehr oder weniger bauen kann, was man möchte, solange es in gewissen Rahmenbedingungen liegt, und wenn das Amt sich nicht von selbst meldet, ist es damit genehmigt? Oder hab ich das ganz falsch verstanden?

Grüße,
bln80

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